Darauf weist der ADAC in München hin. Zwar seien beispielsweise in Österreich Skifahren und Rodeln auf den Hauptverkehrsstraßen und in Ortsgebieten generell untersagt. Die Behörden könnten einzelne Straßen von diesem Verbot jedoch ausnehmen, was häufig in den Wintersportgebieten der Fall sei.
Das Gehen mit angeschnallten Skiern oder das Ziehen von Schlitten entlang des Straßenrandes sei hingegen kein Wintersport und deshalb grundsätzlich nicht verboten, hieß es. Allerdings müssten sich Rodler und Skifahrer anderen Verkehrsteilnehmern unterordnen. Aber auch Autofahrer sollten vorsichtig und bremsbereit fahren - gerade wenn Kinder unterwegs sind. Dabei könne auch Hupen sinnvoll sein, um Kinder auf mögliche Gefahrenquellen hinzuweisen.
Schlepplift hat Vorfahrt
Kreuzen Schlepplifte öffentliche Verkehrswege, ist der Autofahrer dem ADAC zufolge in der Regel sogar verpflichtet, seinen Wagen anzuhalten, da Skifahrern dort üblicherweise Vorrang vor dem Straßenverkehr eingeräumt werde. Beim Gefahrenzeichen „Achtung Skifahrer“ sei Langsamfahren geboten, um in einer Gefahrensituation jederzeit anhalten zu können.