"HH-SV", "SE-X", "DU-MM" – mit deutschen Autokennzeichen lässt sich allerhand Unsinn treiben. Das sogenannte Wunschkennzeichen ist für viele Fahrzeughalter die einzige Wahl, wenn es um die Zulassung geht. Besonders mit den längeren Autokennzeichen kann man ein Statement verbinden – sei es ein dummer Spruch, der favorisierte Fußballverein oder das eigene Kürzel samt Geburtsjahr. Wenn schon Kennzeichen, dann doch bitte etwas persönliches.
Doch es gibt Grenzen. In Paragraf 8, Absatz 1 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung steht: "Die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen". Dieser etwas schwammig formulierte Satz bietet theoretisch großen Spielraum, was dessen Interpretation angeht. Was sind schon gute Sitten?
Keine versteckten Botschaften auf Autokennzeichen
Fakt ist, dass alles, was mit Nationalsozialisten und dem Zweiten Weltkrieg in Verbindung gebracht werden kann, tabu ist. Ein Nummernschild mit den Kürzeln HJ (Hitlerjugend), KZ (Konzentrationslager), NS (Nationalsozialismus), SA (Sturmabteilung) und SS (Schutzstaffel) fällt daher deutschlandweit bei der Zulassungsstelle durch.
Es gibt auch regionale Verbote. Bei manchen Ämtern werden auch Schilder mit den Kennungen AH (Adolf Hitler), HH (Heil Hitler) und SD (Sicherheitsdienst) aussortiert. 2016 verbot die Stadt Düsseldorf das Kürzel "IS" (Islamischer Staat) für eine Weile, inzwischen lassen sich die Schilder aber wieder reservieren. Übrigens: Von den Verboten sind nur die Erkennungsnummern betroffen. Das "HH" der Hansestadt Hamburg ist also als Unterscheidungszeichen zulässig.
Es kann auch vorkommen, dass vermeintliche harmlose Erkennungsnummern nicht erlaubt sind, wenn sie in zusammen mit dem Unterscheidungszeichen eine unerwünschte Kombination ergeben. Stuttgart bietet beispielsweise keinerlei Kennzeichen mit den Buchstaben "S", "A" oder "D" an. Gemeinsam mit dem "S" von Stuttgart ergeben sich die NS-Kürzel SS, SA und SD. In Köln gibt es daher kein Nummernschild mit "Z", Nürnberg untersagt "PD" und "SU" und der Kreis Dithmarschen (HEI) bietet das "L" nicht an.
Auch die Ziffern auf einem Nummernschild können Probleme machen: Je nach Bezirk oder Stadt kommt man mit Kombinationen wie 88, 888, 8888, 188, 1888 sowie 8818 nicht weiter. Erklärung: Nimmt man statt der Zahl den jeweiligen Buchstaben im Alphabet, ergeben sich Kürzel, die beispielsweise als "HH" gelesen werden können, was für "Heil Hitler" stehen kann. Generell sind die meisten rechtsextremen Kombinationen gesperrt.
Neue Verbote sind nicht ausgeschlossen
Es bleiben Schlupflöcher: Eine schnelle Prüfung zeigt beispielsweise, dass die Stadt Augsburg Schilder mit der Kennung "A-HH 180" für die Reservierung erlaubt.
Stellenweise kann es sogar Probleme mit den Zahlen 14 oder 28 geben. Die "14" gilt als Symbol für die Parole des amerikanischen Neonazi-Führers David Lane, die im Englischen aus 14 Wörtern besteht. "28" repräsentiert nach Ansicht der Ämter die Buchstaben "B" und "H", was mit dem rechtsextremen Netzwerk "Blood & Honour" in Verbindung gebracht wird.
Die Entwicklung von Kennzeichenverboten ist durchaus dynamisch. So ist mancherorts etwa der Buchstabe "Z" verboten, weil die russische Armee ihn nach der Invasion in der Ukraine als Erkennungszeichen auf Panzern und Militärfahrzeugen nutzt.
Solche Neuerungen wirken sich in der Regel aber nicht rückwirkend aus. Wer bereits ein solches Kennzeichen hat, wird es behalten dürfen.