24. März 2004
Die EU-Kommission verhängt eine Rekordstrafe von 497,2 Millionen Euro gegen Microsoft wegen Verstößen gegen den fairen Wettbewerb. Die EU verlangt, dass Microsoft sein Windows-Betriebssystem ohne den Media Player vermarktet. Zudem muss Microsoft konkurrierenden Herstellern von Server-Programmen alle nötigen Informationen bereitstellen, damit diese ihre Programme mit Windows verbinden können.
8. Juni 2004
Microsoft klagt gegen die Entscheidung vor dem EU-Gericht erster Instanz in Luxemburg.
25. Juni 2004
Microsoft beantragt beim Gericht die Aussetzung der Auflagen bis zu einem Urteil, das Jahre dauern kann.
22. Dezember 2004
Das Gericht lehnt die Aussetzung der Auflagen ab.
5. Oktober 2005
Die EU-Kommission setzt Neil Barrett als unabhängigen Gutachter ein, um die Erfüllung der Auflagen zu beurteilen. Microsoft konnte dafür drei Experten vorschlagen; die Auswahl nahm die Kommission vor.
10. November 2005
Die Kommission setzt Microsoft eine Frist bis zum 15. Dezember zur Umsetzung der Auflagen. Andernfalls droht sie mit täglichen Sanktionen von zwei Millionen Euro. Sie wirft Microsoft zu hohe Preise für andere Software-Firmen vor, die ihre Programme mit Windows verknüpfen wollen. Zudem seien die Informationen für andere Unternehmen unzureichend.
15. Dezember 2005
Microsoft legt Informationen über die Preise vor, die es von anderen Serverherstellern für die Verbindung mit Windows verlangt.
22. Dezember 2005
Die EU-Kommission beanstandet formal die Dokumentation von Microsoft für den Serverzugang und unternimmt damit den ersten Schritt hin zu neuen Strafen.
25. Januar 2006
Microsoft bietet an, Teile des Quellcodes seiner Arbeitsgruppenserver Lizenznehmern zugänglich zu machen.
15. Februar 2006
Microsoft antwortet auf das formale Beanstandungsschreiben der Kommission.
10. März 2006
Die Kommission erklärt, sie halte Microsofts Antwort auf die Beschwerden zur Dokumentation für unzureichend.
29. März 2006
EU-Kommission äußert Bedenken auch zu dem geplanten neuen Microsoft Betriebssystem Vista. Sollte es auch in diesem Fall zu einem formalen Verfahren kommen, wäre dies ein neuer Fall, der getrennt behandelt würde.
30. und 31. März 2006
Nicht-öffentliche Anhörung zur Zwei-Millionen-Euro-Buße pro Tag bei der Kommission in Brüssel
24. bis 28. April
Öffentliche Verhandlung vor dem EU-Gericht in Luxemburg über die im Juni 2004 von Microsoft eingereichte Klage.