Familienmitglieder, Mitbewohner und Angestellte eines Verkäufers konnten bislang auf dessen Angebote bieten und sich damit einen Vorteil gegenüber anderen Wettbewerbern verschaffen. Damit ist nun Schluss.
Das Internet-Auktionshaus Ebay hat das Verbot erweitert, auf eigene Angebote zu bieten. Es schließt nun auch Familienmitglieder, Mitbewohner und Angestellte des Verkäufers mit ein.
Das Unternehmen begründete dies damit, dass diese Personen direkte Informationen zu einem angebotenen Artikel einholen und sich so einen Vorteil gegenüber anderen Mitbietern verschaffen können. Erlaubt bleibt aber der "Sofort-Kauf" eines Artikels durch Personen aus der unmittelbaren Umgebung des Verkäufers