Rechtsstreit Kazaa will Musikindustrie verklagen

Der Betreiber der umstrittenen Online-Tauschbörse Kazaa hat von einem US-Bezirksgericht grünes Licht für einen Gegenangriff erhalten. Sie will ihrerseits nun die Musikindustrie wegen Verletzung von Urheberrechten verklagen.

Im Streit um den illegalen Tausch von Musikstücken über das Internet hat der Betreiber der umstrittenen Online-Tauschbörse Kazaa von einem US-Bezirksgericht grünes Licht für einen Gegenangriff erhalten. Die Softwarefirma Sharman Networks will ihrerseits nun die Musikindustrie wegen Verletzung von Urheberrechten verklagen, teilte das Unternehmen mit.

"Kazaa in unzulässiger Weise genutzt"

Die Musikindustrie habe in unzulässiger Weise die urheberrechtlich geschützte Software der so genannten Peer-to-Peer-Tauschbörse genutzt, um Nutzerdaten auszuspionieren und defekte Dateien in das Tauschnetzwerk zu schleusen. Der Verband der amerikanischen Musikindustrie RIAA (Recording Industry Association of America) hatte in den vergangenen Monaten Nutzer solcher Tauschbörsen ermittelt und vorwiegend Privatleute mit einer spektakulären Klagewelle überzogen.

Die amerikanische Unterhaltungsindustrie hatte Sharman Network im Jahr 2002 wegen Urheberrechtsverletzungen vor Gericht gebracht. Nach der juristisch verfügten Schließung des einstmaligen Pioniers Napster entwickelte sich die Musiktauschbörse Kazaa mit einer neuen Technik schnell zur populären Alternative. Im so genannten Peer-to-Peer- Verfahren werden die Daten statt über einen zentralen Server über das Netzwerk der jeweils verbunden Personal Computer ausgetauscht.

Das mittlerweile im südpazifischen Vanuatu ansässige Unternehmen versucht seit einiger Zeit, seine technologische Plattform als legalen Vertriebskanal für urheberrechtlich geschützte Medien zu vermarkten. In der Klage wirft das Unternehmen der Musikindustrie auch vor, gegen das Kartellrecht verstoßen zu haben, indem sie verhindert habe, dass Sharman Networks gemeinsam mit Partner Altnet Inc. legale Kopien von Musikstücken und Filmen vertreiben konnte.

DPA

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