Ab 1. April sind täuschend echt aussehende Kopien von Waffen in der Öffentlichkeit verboten. Sie dürfen nur noch in Behältern transportiert werden, ansonsten drohen drastische Geldstrafen. Neben dieser Verschärfung des Waffenrechts betrifft eine wichtige Gesetzesänderung Vaterschaftstests: Nun müssen nicht mehr alle Beteiligten der Klärung der Abstammung zustimmen, sodass Vaterschaftstests leichter möglich sind.
Außerdem wird es für Verbraucher leichter, Lebensmittel zu erkennen, bei deren Herstellung Genmanipulation zum Einsatz kommt. Zudem sollen Einreisekontrollen erleichtert und die Gerichte entlastet werden.
Hier sehen Sie die Gesetzesänderungen in der detaillierten Übersicht.
Waffenrecht
Täuschend echt aussehende Kopien von Waffen und gefährliche Messer sind von April an in der Öffentlichkeit verboten. Auch Messer mit einer feststehenden Klinge von mehr als zwölf Zentimetern und Kampfmesser sind nicht mehr erlaubt. Diese Waffen dürfen nur noch in geschlossenen Behältnissen transportiert werden. Verstöße können mit bis zu 10.000 Euro bestraft werden.
Das Verbot bezieht auch die meisten der sogenannten Softair-Waffen ein. Das sind Nachbauten von Waffen, bei denen mit Druckgas Plastikkugeln verschossen werden. Erben, die zum Beispiel nicht nachweisen können, dass sie Jäger oder Sportschützen sind, können hinterlassene Waffen nur mit Blockiersystem behalten.
Vaterschaftsrecht
Vaterschaftstests sind künftig leichter möglich. Das neue Gesetz räumt Vater, Mutter und Kind gegenüber den jeweils anderen beiden Familienmitgliedern ausdrücklich einen Anspruch auf Klärung der Abstammung ein. Dies war bisher nur möglich, wenn alle Betroffenen zustimmten. Nun kann das Familiengericht die Zustimmung erteilen, wenn sich ein Betroffener sperrt.
Bisher blieb einem zweifelnden Vater nur der Weg über eine sogenannte Anfechtungsklage. Ergab sie, dass der Kläger nicht der Vater ist, verlor das Kind den Unterhaltsanspruch und der Vater das Sorgerecht. Heimliche Gentests bleiben auch künftig ohne rechtliche Wirkung.
Gentechnikrecht
Milch, Fleisch und Eier können künftig leichter als gentechnikfreie Lebensmittel gekennzeichnet werden. Tierische Lebensmittel können mit der Aufschrift "ohne Gentechnik" versehen werden, auch wenn die Futtermittel möglicherweise Zusätze enthalten, die durch gentechnische Verfahren hergestellt wurden. Die bisherigen Vorschriften waren so streng, dass fast keine Lebensmittel als gentechnikfrei ausgewiesen werden konnten. Genveränderte Futtermittel wie Gen-Soja bleiben jedoch tabu.
Für den umstrittenen Anbau von Genmais gelten schärfere Bedingungen. Erstmals werden Sicherheitsabstände zu gentechnisch verändertem Mais eingeführt, die von 150 Meter zu konventionellem Mais bis zu 300 Meter zu Öko-Mais reichen. Benachbarte Landwirte können die Abstände durch Absprachen aber unterschreiten. Ein Gen-Anbauer muss seinen Nachbarn darüber informieren.
Einreisekontrollen
Bei Flügen aus anderen Staaten in die Europäische Union (EU) müssen Fluggesellschaften auf Anforderung der Grenzschutzbehörden bestimmte Passagierdaten vorab übermitteln. Mit dieser Umsetzung von EU-Recht sollen Fluggäste an Flughäfen schneller und gründlicher überprüft werden können, auch um illegale Einwanderung zu bekämpfen.
Entlastung von Gerichten
Die Arbeits- und Sozialgerichte sollen entlastet werden. Die übergeordneten Landessozialgerichte sind künftig in der ersten Instanz für Verfahren zuständig, in denen es um übergeordnete Rechtsfragen geht. Für Klagen von Arbeitnehmern ist künftig immer das Gericht am Arbeitsort zuständig. Damit soll die Durchsetzung von Rechtsansprüchen erleichtert werden.