
Das Kind zetert im Supermarkt, die nächste Gummibärchentüte ist nicht weit, dann darf das Kind doch schonmal naschen. Oder? Juristisch gesehen sollten sich Verbraucher besser zügeln. Denn bis zum Bezahlen gehört die Ware dem Ladenbesitzer. Meist drücken die Verkäufer ein Auge zu, wenn man beispielsweise ein Schluck aus der Wasserflasche nimmt. Verdrückt man aber einen Schokoriegel auf dem Weg zum Kassenband, sieht es schon schwieriger aus, zu leicht verschwindet das Papier in der Hosentasche.
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