
Die Weintrauben sehen appetitlich aus, aber schmecken sie auch? Schnell landet das Obst so in den Mund. Eine Geschmacksprobe ist aber nicht erlaubt, streng genommen ist sie sogar Diebstahl. Auch hier gilt: Bis zum Bezahlen gehört die Ware dem Ladenbesitzer. Wer Obst oder Gemüse vorher probieren möchte, muss das Verkaufspersonal fragen. In Ordnung ist es, den Reifegrad von Obst und Gemüse zu überprüfen. Aber Vorsicht: Die Produkte dürfen nicht beschädigt werden.
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