Im Tiroler Pinnistal hat es am 28. Juli 2014 eine tödliche Kuhattacke gegeben. Das Opfer war eine deutsche Urlauberin. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit hat nun der Oberste Gerichtshof in Innsbruck ein vorhergegangenes Urteil bestätigt, wie die österreichische Tageszeitung "Der Standard" berichtet. Damit bleibt es bei der Entscheidung, die das Innsbrucker Oberlandesgericht im Februar 2019 getroffen hatte. Der Landwirt, dem die Kühe gehörten, hat eine Teilschuld an dem Tod der Frau. Er muss insgesamt mehr als 500.000 Euro Schadensersatz an die Familie des Opfers zahlen. Der Witwer erhält künftig monatlich 600 Euro, dazu eine Einmalzahlung von 54.000 Euro. Der Sohn der Verstorbenen bekommt 180 Euro pro Monat und einmalig 24.000 Euro. Die Richter sprachen jedoch auch der verstorbenen Touristin eine Teilschuld zu. Die Kühe hatten die Frau attackiert und zu Tode getrampelt.
Der Bauer hätte einen Zaun ziehen müssen
Das Gericht entschied, dass der 70-jährige Landwirt um die Gefährlichkeit seiner Mutterkühe hätte wissen müssen. "Zu dieser relativen Gefährlichkeit kam die erhöhte Wahrscheinlichkeit einer Schädigung im Bereich um Almgebäude und das Gasthaus", zitiert "Der Standard" die Begründung. Er hätte einen Zaun ziehen müssen. Die Richter hielten das für eine "zumutbare und nicht gravierende Interessen beeinträchtigende Maßnahme".

Der Verstorbenen wurde ebenfalls eine Teilschuld zugesprochen. Sie hatte einen Hund dabei und Warnschilder und Abstandsregeln ignoriert. Als Hundehalterin hätte sie "über damit verbundene Gefahren Bescheid wissen und sich dementsprechend verhalten" müssen.
Die Staatsanwaltschaft hatte 2014 die Ermittlungen gegen den Landwirt eingestellt
Nach einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen den Hinterbliebenen und dem Landwirt erging im Februar 2019 das erstinstanzliche Urteil im Zivilprozess. Der gesamte Streitwert des Prozesses liegt bei 490.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte noch im Jahr 2014 die Ermittlungen gegen den Landwirt eingestellt. Im August vergangenen Jahres hatten sowohl Bauer als auch Witwer nach einer teilweisen Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils durch das Oberlandesgericht beim Obersten Gerichtshof Revision eingelegt.
Quelle: "Der Standard"