Potsdam Bombodrom-Streit erneut vor Gericht

Seit über zehn Jahren bemühen sich Anwohner, den militärischen Gebrauch des Bombenabwurfplatzes Kyritz-Ruppiner zu verhindern. Im Verwaltungsgericht Potsdam steht eine Gerichtsentscheidung bevor, die für die Zukunft des Bombodroms entscheidend sein könnte.

Der seit 13 Jahren andauernde Rechtsstreit über die militärische Nutzung des Bombenabwurfplatzes Kyritz-Ruppiner Heide in Nordbrandenburg ist in die nächste Runde gegangen. Vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht standen drei Klagen von Anwohnern gegen die Nutzung der Fläche durch die Bundeswehr an, die auf der umstrittene Fläche Zielabwürfen üben möchte. Nach Gutachteranhörung wird ein für das weitere Verfahren wegweisendes Urteil nicht ausgeschlossen. Das Gericht hat über drei Musterklagen von Gegnern des Abwurfplatzes zu entscheiden.

Verteidigungsminister Jung will Nutzung durch Bundeswehr

Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) beharrt auf den Plänen der Luftwaffe, das Gelände ebenso zu nutzen, wie zuvor die sowjetischen Besatzungstruppen. Nach seinen Angaben benötigt die Bundeswehr diesen Platz, um die Belastung von Tiefflügen neben den bestehenden Übungsplätzen Siegburg und Nordhorn in Deutschland besser zu verteilen. Russische Truppen nutzten das 142 Quadratkilometer große Gebiet bis zu ihrem Abzug 1992.

Seither protestieren die Bürgerinitiativen "Freie Heide" und "Pro Heide" aus Anwohnern, Tourismusbetrieben der Region und Naturschützern gegen die Fortsetzung der Übungen. Lärmgutachten gehen nach Angaben der Gegner von Gehörschädigungen wegen der Lärmbelastung aus, die bei den geplanten Tiefflügen zu erwarten sei. In allen 22 Gerichtsentscheidungen seit 1997 wurde der Bundeswehr die Nutzung der Region für Bombenabwürfe bisher untersagt. Die Klagen gegen die Pläne der Luftwaffe gingen bis zum Bundesverwaltungsgericht.

AP
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