Volksverhetzung im Netz und Billigung von Straftaten – das wirft die Staatsanwaltschaft dem Landtagsabgeordneten Miguel Klauß (AfD) vor. Am 28. April wird sich das Amtsgericht Nagold (Kreis Calw) mit den Vorwürfen befassen.
Die Staatsanwaltschaft Tübingen hatte bereits im Juni des vergangenen Jahres einen Strafbefehl gegen den Calwer AfD-Landtagsabgeordneten gestellt. Das Amtsgericht habe den Strafbefehl jedoch nicht erlassen. Grund ist laut einem Sprecher der Anklagebehörde, dass es darüber unterschiedliche Rechtsauffassungen gab.
Zuvor hatte der Landtag Baden-Württemberg auf entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft im Mai die Genehmigung zur Strafverfolgung erteilt. Die Immunität von Klauß wurde aufgehoben. Diese schützt Landtagsabgeordnete teilweise vor Strafverfolgung.
Drei Beiträge in sozialen Medien führen zur Anklage
Dem im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Tübingen wohnhaften Abgeordneten werden drei Beiträge auf unterschiedlichen sozialen Medien aus den Jahren 2023 und 2024 zur Last gelegt. Sie erfüllen nach Auffassung der Staatsanwaltschaft unter anderem die Tatbestände der Volksverhetzung, der Belohnung und Billigung von Straftaten.
Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Strafbarkeit nur den Gerichten zusteht und dass der Angeschuldigte als unschuldig gilt, sofern nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil oder Strafbefehl seine Schuld festgestellt wird.
Klauß steht auf Platz 6 der Landesliste zur Landtagswahl am 8. März und dürfte damit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch wieder in den Landtag einziehen.
Klauß hatte auf den Strafbefehl reagiert. Der dpa sagte er: "Kritik an der desaströsen und zerstörerischen Migrationspolitik der Bundes- und Landesregierung muss in einer Demokratie erlaubt sein, ohne den Vorwurf der Volksverhetzung zu riskieren." Dieser Paragraph werde missbraucht, um Oppositionsarbeit zu behindern und unliebsame Meinungen zu bestrafen oder werde schlicht vor Wahlen aus der Schublade gezogen.