Die Initiatoren hinter dem Bürgerbegehren gegen die Bebauung eines Teils der Gleisflächen am Stuttgarter Hauptbahnhof haben ihre Unterschriftensammlung beendet. Man habe 23.926 Unterschriften zusammengetragen, sagte Angelika Linckh von der Initiative "Bahnhof mit Zukunft". Vereinzelt könnten aber noch Unterschriften eingehen.
Damit sieht die Initiative das Begehren als erfolgreich an und geht davon aus, dass ein Bürgerentscheid, also eine Abstimmung zu dem Thema, kommen wird. Denn: Die kritische Marke liegt bei 20.000 Unterschriften. Allerdings müssen immer Dopplungen und fehlerhafte Unterschriften einkalkuliert werden. "Wir gehen davon aus, dass bei dieser Zahl schon genügend gültig dabei sind", sagte Linckh. Man habe einen "richtig großen Puffer".
Mehr Wohnungen oder mehr Gleise?
Hintergrund: Auf dem Gleisvorfeld am Hauptbahnhof sollen nach Fertigstellung des Tiefbahnhofs rund um das Bahnprojekt Stuttgart 21 Tausende Wohnungen entstehen. Die rund 85 Hektar Fläche lägen im städtischen Besitz, dort biete sich die Chance mitten im Zentrum 4700 bis 5700 Wohnungen zu bauen und Wohnraum für rund 10.000 Menschen zu schaffen, sagte ein Sprecher der Stadt. Die Initiative will die Bebauung jedoch verhindern - um auch den alten Kopfbahnhof zu erhalten. Der alte Bahnhof hat 16 Gleise, der neue unterirdisch nur acht.
Inwieweit das Bürgerbegehren gegen die Bebauung Erfolg haben wird, muss sich zeigen. Denn Stadt und Bebauungsgegner streiten noch über die Auslegung des Startpunkts der dreimonatigen Frist für die Unterschriftensammlung. Aus Sicht der Stadt begann die Frist am 15. Juli mit dem Beschluss des Bebauungsplans - und endete damit mit dem 15. Oktober. Laut Initiative startete die Frist erst am 24. Juli mit der Bekanntgabe im Amtsblatt und endet entsprechend später. Gerade in den letzten Tagen konnte die Initiative nach eigenem Bekunden noch zahlreiche Unterschriften sammeln, die über Erfolg oder Misserfolg entscheiden könnten.
Auszählung steht bevor
Nun zählt das Statistische Amt der Stadt die Unterschriften aus, was laut Initiative bis Dezember dauern könnte. Wenn die Verwaltung das Bürgerbegehren aufgrund der Fristfrage als gescheitert ansehen würde, würde man klagen, sagte Linckh.