Zwei Gerichte haben entschieden, die Jäger sind schon unterwegs - und dennoch wollen die Tierschützer im Ringen um das Schicksal des Wolfs im Nordschwarzwald nicht aufgeben. Nach der Niederlage in den ersten beiden Instanzen will die Naturschutzinitiative weiter klagen. Der Europäische Gerichtshof müsse klären, ob der Wolf auf der Hornisgrinde erlegt werden darf, nur weil er sich zu oft den Menschen genähert haben soll.
Der Erhaltungszustand einer bedrohten Tierart sollte von den Gerichten nach dem übergeordneten EU-Recht beurteilt werden, teilte die Naturschutzinitiative (NI) mit. "Dies ist hier nicht der Fall", sagte Wolfgang Epple, Biologe und Wissenschaftlicher Beirat der NI, über die bisherigen Entscheidungen. "Daher werden wir den Weg über das Verwaltungsgericht Stuttgart, den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim bis zum Bundesverwaltungsgericht gehen."
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte zuletzt zwar entschieden, dass sein jüngster Beschluss unanfechtbar ist. "Aber das war das Eilverfahren, das nun beendet ist", sagte Epple der Deutschen Presse-Agentur. "Die eigentliche Klage liegt nach wie vor beim Verwaltungsgericht und geht jetzt durch die Instanzen."
"Aber wir können bis zum Bundesverwaltungsgericht ziehen."
Hoffnungen macht sich Epple zumindest vor dem Verwaltungsgericht und dem VGH als nächst höherer Instanz aber nicht. "Wir werden die gleichen Ergebnisse bekommen wie bislang. Aber wir können bis zum Bundesverwaltungsgericht ziehen", sagte Epple.
Und wenn der Wolf in den kommenden Tagen geschossen werden sollte, wovon viele Experten ausgehen? "Dann ist die Klage zwar auch beendet", sagt Epple. "Aber in diesem Fall können wir auf eine sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage umstellen." Es müsse ein für alle Mal höchstrichterlich geklärt und dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt werden, ob ein Abschuss in einem solchen Fall rechtmäßig sei oder nicht.
Kläger erwarten einen langen Weg
Epple erwartet einen langen Rechtsweg bis zu einer Entscheidung. Fraglich ist aber, ob ausreichend Zeit für diesen langen Weg bleibt. Denn nach aktuellem Stand darf der zutrauliche Wolf auf der Hornisgrinde bis zum 10. März getötet werden. Professionelle Jäger sind im Auftrag des Landes bereits unterwegs.
Ausnahmeerlaubnis wegen Wolfstourismus
Wölfe sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz eigentlich streng geschützt. Es ist demzufolge verboten, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Nur im Einzelfall sind Ausnahmen von diesen Verboten möglich.
Das Umweltministerium hatte den Abschuss im Januar genehmigt und damit begründet, dass sich "GW2672m" mehrfach Hunden und damit auch Menschen genähert habe. Seit Anfang 2024 seien mehr als 180 Sichtungen des Hornisgrinde-Wolfs gemeldet worden, heißt es in der Ausnahmegenehmigung.
Emotionale Debatte
Über das Thema wird im Südwesten breit diskutiert. In Petitionen sammelten Wolfsfreunde wie -gegner Unterschriften. Sogar eine Mahnwache gegen den Abschuss wurde geplant. Die große Emotionalität in der Debatte habe ihn überrascht, sagte Regierungschef Winfried Kretschmann (Grüne).