Zivilverhandlung Klage von X-User gegen Kiesewetter abgewiesen

Das Gericht hat entschieden. (Archivbild) Foto: Stefan Puchner/dpa
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Ein X-Nutzer klagt gegen eine Unterlassungsforderung von Kiesewetter. Ein abfälliger Kommentar zu einem Ukraine-Post des CDU-Politikers hatte zum Streit geführt. Das Gerichtsurteil überrascht nicht.

Das Landgericht Ellwangen hat eine Zivil-Klage gegen den CDU-Bundestagsabgeordneten Roderich Kiesewetter abgewiesen. Das teilte ein Gerichtssprecher mit. Ein Nutzer der Plattform X wollte sich gegen eine anwaltliche Unterlassungsaufforderung des Politikers wehren, hat aber beim Prozessauftakt keinen entsprechenden Antrag gestellt. Deshalb sei das vom Beklagten beantragte Versäumnisurteil ergangen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Auslöser des Rechtsstreits war ein abfälliger Kommentar des Users zu einem Ukraine-Post von Kiesewetter auf X. Konkret ging es um einen Post aus dem September 2023. Damals hatte Kiesewetter sich auf X für weitere Unterstützungslieferungen an die Ukraine ausgesprochen. Ein Nutzer reagierte unter anderem mit den Worten: "Du hättest bestimmt im 3. Reich Karriere gemacht". Daraufhin forderte der Politiker ihn per Anwalt auf, den Post zu löschen, eine Unterlassungserklärung abzugeben und Anwaltskosten zu zahlen.

Der Nutzer wollte feststellen lassen, dass kein Anspruch auf Unterlassung besteht. Außerdem forderte er die bereits gezahlten Anwaltskosten zurück. Vor der Kammer war der Kläger zum Auftakt am vergangenen Freitag trotz Anordnung nicht erschienen. Die jeweiligen Anwälte waren online zugeschaltet. Der Kläger hat ab Zustellung zwei Wochen Zeit Einspruch gegen das Versäumnisurteil einzureichen.

dpa