Für die Unterbringung staatlicher Behörden sollen künftig nur noch in Ausnahmefällen neue Gebäude gebaut werden. "Die Staatsregierung geht bei der Unterbringung der staatlichen Behörden neue Wege. Der neue Grundsatz lautet "Mieten statt Bauen"", teilte die Staatskanzlei nach einer Sitzung des Ministerrates in München mit. Ziel sei es, vorhandene Flächen und Gebäude noch besser zu nutzen, mit der Anmietung als Regelfall.
Gilt nicht für Spezialbauten wie Gefängnisse und Konzertsäle
Sollte für die staatliche Nachfrage nichts Geeignetes im eigenen Bestand vorhanden sein, solle verstärkt auf Angebote des Immobilienmarkts zurückgegriffen werden, sagte Bauminister Christian Bernreiter (CSU). Er machte aber auch gleich klar, dass das Konzept an seine Grenzen stoßen dürfte, etwa bei Leuchtturmprojekten oder Spezialbauten wie Gefängnissen oder Konzertsälen. Es sei immer eine wirtschaftliche Frage, wie die konkreten Entscheidungen ausfielen.
Auf Nachfrage unterstrich Bernreiter, es gehe dabei nicht um den Wohnungsmietmarkt, dadurch werde der Freistaat auch nicht als neuer Konkurrent im Immobilienmarkt auftreten. "Es geht rein um staatliche und Büroflächen", sagte er.
Größte Reform des staatlichen Hochbaus seit Jahrzehnten
Darüber hinaus hat das Kabinett laut Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) die wohl umfassendste Reform im staatlichen Bauen seit zwei Jahrzehnten beschlossen. Es gehe um eine massive Beschleunigung bei Bauvorhaben. Von der Grundstückssuche bis zur Fertigstellung: alles solle "schneller, effizienter und günstiger" werden.
Der staatliche Hochbau ist mit derzeit rund 650 Projekten mit einer Bandbreite von 3 Millionen Euro bis 5 Milliarden Euro ein echter Konjunkturfaktor. Seit 2018 hat der Freistaat den Angaben zufolge 84.000 Wohnungen auf den Weg gebracht, bis 2030 steht zudem eine Extra-Milliarde für den kommunalen Wohnungsbau bereit.
Viele Vorgaben für Wohnungsbau werden abgeschafft
Um hier noch mehr Baumaßnahmen trotz der vielerorts schwierigen Finanzlage anzukurbeln, werden zudem Vorgaben in der Wohnungsbauförderung abgeschafft. Bisher sind hier technischen Mindestvorgaben für geförderte Wohnungen definiert, etwa ein zweites WC für Vier-Zimmer-Wohnungen. Die Kommunen und die Projektträger können künftig selbst über die Standards entscheiden, um die Baukosten niedrig zu halten.