Nach einem Brand mit zwei Toten in einer Doppelhaushälfte ist ein 29-Jähriger zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den 29-Jährigen des zweifachen Mordes, vierfachen Mordversuchs und der besonders schweren Brandstiftung schuldig. Nach einem Streit in der Unterkunft für Arbeiter in Berlin-Marzahn habe der Angeklagte aus Rache für eine Demütigung durch einen Mitbewohner den verhängnisvollen Brand gelegt.
In der Nacht zum 28. September 2025 gegen 2.35 Uhr soll der Monteur, der wie die Opfer aus Polen stammt, im Wohnzimmer im Erdgeschoss Feuer gelegt haben. "Wie er es gemacht hat, war nicht feststellbar", sagte der Vorsitzende Richter Matthias Schertz. Der Angeklagte habe den Tod aller Mitbewohner in Kauf genommen. Heimtückisch, mit gemeingefährlichen Mitteln und aus niedrigen Beweggründen habe er gehandelt.
Richter: "Aus dem Haus geschlichen"
Die Flammen hätten sich schnell ausgebreitet - "möglicherweise schneller, als er erwartet hatte", so der Richter. "Er warnt seine schlafenden Landsleute nicht, er schleicht aus dem Haus." Einer der Mitbewohner habe ihn noch gesehen – mit einem Tuch vor Mund und Nase habe er seine Tasche gepackt.
Zwei 23 und 38 Jahre alte Männer wurden tot in der ausgebrannten Doppelhaushälfte gefunden. Vier Opfer konnten sich über ein Fenster im ersten Obergeschoss retten – zum Teil erheblich verletzt. An einen der Männer, der schwere Verbrennungen erlitten hatte und im Prozess Nebenkläger war, soll der Angeklagte ein Schmerzensgeld von 120.000 Euro zahlen.
Verteidigerin: Elektrobrand möglich
Der Angeklagte wurde wenige Tage nach dem Brand in Polen festgenommen und später ausgeliefert. Er bestritt die Vorwürfe. Seine Verteidigerin plädierte auf Freispruch. Er sei wegen des Feuers in Panik geraten und zu seiner Mutter gefahren - "er wollte in eine Umgebung, die ihm Sicherheit bringt". Andere Ursachen wie ein Elektrobrand seien möglich. Fahrlässigkeit durch "irgendeine Person" könne zu dem Brand geführt haben.
Aus Sicht des Gerichts gibt es für einen Unglücksfall jedoch keine Anhaltspunkte. "Wir haben ein ganz kleines Zeitfenster, in dem sich die Brandlegung abgespielt haben kann", so der Richter nach zweimonatiger Beweisaufnahme. Der Angeklagte habe sich zu dieser Zeit am Tatort befunden.
Der Staatsanwalt hatte neben einer lebenslangen Freiheitsstrafe auch eine Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt. Eine Haftentlassung auf Bewährung nach 15 Jahren wäre dann nahezu ausgeschlossen. Das Gericht folgte dem nicht. "Die Tat entspringt einem spontanen Entschluss", so der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.