Brandenburgs Verkehrsminister Robert Crumbach (SPD) hat vor negativen Folgen einer europäischen Entscheidung für den Bahnverkehr gewarnt. Er fürchtet, dass Leistungen gestrichen werden könnten – der Bund sei deshalb gefordert, "hier kurzfristig eine Regelung zu finden".
Die Bundesmittel für den Schienen-Nahverkehr sollten angesichts eines Urteils zu sogenannten Trassenpreisen erhöht werden, forderte der Minister. Ansonsten seien "Abbestellungen aufgrund dann für den Schienenpersonennahverkehr fehlender Mittel bundesweit unausweichlich". Dazu dürfe es nicht kommen.
Europäischer Gerichtshof: Trassenpreisbremse rechtswidrig
Fahrgästen von Regionalbahnen könnten nach einem Gerichtsurteil wegen erwarteter Mehrkosten der Verkehrsunternehmen höhere Preise und weniger Verbindungen drohen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass die deutsche Regelung, die im Nahverkehr die Preise für Schienennutzung deckelt, rechtswidrig ist. Die Berechnung der sogenannten Trassenpreise verstoße gegen EU-Vorgaben, weil sie zu unflexibel sei.
Die Trassenpreise sind eine Art Schienenmaut, die die Verkehrsunternehmen für die Nutzung der Infrastruktur an den Netzbetreiber Deutsche Bahn zahlen müssen. Für den Regionalverkehr waren die Kosten bisher allerdings gedeckelt – zulasten von Güter- und Fernverkehr.
Dem Bundesverkehrsministerium zufolge schafft die Entscheidung aus Luxemburg Rechtssicherheit. "Es ist derzeit noch unklar, ob die Entgelte im SPNV ohne die Trassenpreisbremse höher oder niedriger hätten ausfallen müssen", teilte das Ministerium mit. Dies müsse nun die Bundesnetzagentur ermitteln. Die Abkürzung SPNV steht für Schienenpersonennahverkehr.