Gesetzesänderung
Abstriche beim Datenschutz? – Viel Kritik an den Plänen

In Berlin soll Videoüberwachung kritischer Infrastruktur wie Stromnetzen künftig ohne Hinweise möglich sein. (Symbolbild) Foto:
In Berlin soll Videoüberwachung kritischer Infrastruktur wie Stromnetzen künftig ohne Hinweise möglich sein. (Symbolbild) Foto
© Paul Zinken/dpa
Nach dem großen Stromausfall in Berlin Anfang des Jahres will Schwarz-Rot Videoüberwachung erleichtern. Was heißt das für den Datenschutz? Von zuständiger Seite gibt es große Zweifel.

An den geplanten Änderungen der Regierungskoalition bei den gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz gibt es scharfe Kritik der Berliner Datenschutzbeauftragten Meike Kamp. CDU und SPD wollen nach Anschlägen auf das Stromnetz wie zuletzt im Januar das Datenschutz- und das Informationsfreiheitsgesetz anpassen. 

Bei der Informationsfreiheit drohe mit vielen neuen Ausnahmetatbeständen eine Abkehr von der Transparenz öffentlicher Stellen in Berlin, teilte Kamp anlässlich der Beratungen über das Thema im Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz mit. Die vorgesehenen Änderungen für den Einsatz von Videoüberwachung zum Schutz kritischer Infrastruktur seien praktisch wirkungslos. An der bestehenden Rechtslage änderten sie wenig. 

Ein pauschaler Verzicht auf Kennzeichnungspflichten sei europarechtlich außerdem nicht möglich, erklärte Kamp. "Die geplanten Gesetzesänderungen erfüllen damit nicht die von der Regierung in ihren Richtlinien zur Politik selbstgesteckten Transparenzziele, sondern erreichen das Gegenteil."

Rückfall in alte Zeiten? 

Sicherheitsbedenken in Bezug auf kritische Infrastrukturen könnten bereits nach der bestehenden Rechtslage ausreichend berücksichtigt werden. "Es entsteht der Eindruck, dass wir in der Berliner Verwaltung in vielen Bereichen wieder zu einer überholten Kultur eines pauschalen Amtsgeheimnisses zurückzukehren", so Kamp. 

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hatte Mitte Februar erklärt, mit den geplanten Änderungen sollten den Betreibern der Kritischen Infrastruktur, zu der Stromleitungen gehören, rechtssicher entsprechende Videomaßnahmen ermöglicht werden. "Wir halten keinen Datenschutz aufrecht, der Täter schützt", sagte er. Es müsse künftig außerdem auch Videoüberwachung möglich sein, ohne dass mit entsprechenden Hinweisschildern darauf aufmerksam gemacht werde. 

Hintergrund der geplanten Gesetzesanpassung ist unter anderem der Stromausfall im Südwesten Berlins Anfang Januar. Damals waren wegen eines mutmaßlich von Linksextremisten begangenen Brandanschlags auf eine Kabelbrücke 100.000 Menschen in 45.000 Haushalten und mehr als 2.000 Gewerbebetriebe ohne Strom, viele davon tagelang. Die Folge war eine Diskussion darüber, wie kritische Infrastruktur besser geschützt werden kann.

dpa