In der Debatte um eine mutmaßliche Vergewaltigung in einer Berliner Jugendeinrichtung hat Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) den Vorwurf zurückgewiesen, falsche Angaben zur Jugendstadträtin des Bezirks Neukölln gemacht zu haben. "Die Senatorin hat sich im Abgeordnetenhaus zutreffend auf Grundlage der ihr vorliegenden Informationen geäußert", teilte die Senatsverwaltung auf dpa-Anfrage mit.
Die Neuköllner Jugendstadträtin Sarah Nagel (Linke) hatte sich per Anwalt gegen die Darstellung gewehrt, dass gegen sie "ein Verfahren" der Staatsanwaltschaft laufe. Nagels Rechtsanwalt hatte am Montag mitgeteilt, seine Mandantin habe die Senatsverwaltung "zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert".
Gibt es Ermittlungen? Läuft "ein Verfahren" gegen eine Person?
Bildungssenatorin Günther-Wünsch hatte im März wörtlich gesagt: "Es gibt weiterhin Strafanzeigen wegen Strafvereitelung und anderer Betrachtung der Delikte gegen die Leiterin des Jugendamtes. Und es gibt ein Verfahren gegen die Jugendstadträtin des Bezirksamts Neukölln wegen Strafvereitelung im Amt."
Laut Nagels Anwalt ist diese Aussage unzutreffend: "Es liegt ein Schreiben der Leitenden Oberstaatsanwältin in Berlin vor, das bestätigt, dass kein Verfahren geführt wird." Die Behauptung sei falsch. Die Kanzlei setzte der Senatsverwaltung eine Frist bis Dienstag.
Die Senatsverwaltung teilte dazu mit, sie habe das Schreiben erhalten und werde darauf umgehend antworten. "Zu weiteren rechtlichen Bewertungen äußern wir uns nicht."
Mit dem Begriff "Verfahren" ist in diesem Fall ein Ermittlungsverfahren gemeint - das wird üblicherweise erst von der Polizei und dann auch von der Staatsanwaltschaft geführt. Bevor die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnimmt, prüft sie, ob dafür ein ausreichender Anfangsverdacht besteht. Diese Prüfung laufe derzeit noch, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Polizei erfuhr erst spät von Verdacht
Hintergrund ist der Vorwurf der Vergewaltigung in einem Jugendclub in Neukölln. Dort soll eine 16-Jährige von Jugendlichen Ende 2025 vergewaltigt und später bedrängt worden sein – die Polizei erfuhr davon erst durch die Anzeige des Vaters. Diese erfolgte laut Staatsanwaltschaft am 23. Februar.
Weder die Einrichtung noch später das zuständige Jugendamt des Bezirks Neukölln erstatteten zunächst Anzeige. Nach Angaben des Bezirks wurde das Jugendamt am 28. Januar über die Vorfälle informiert. Die zuständige Jugendstadträtin Nagel erfuhr demnach erst am 2. März davon.
Nach bisherigen Angaben der Stadträtin entschied das Jugendamt zunächst, nur dann Strafanzeige zu stellen, wenn das Einverständnis des Opfers vorliegt. Dazu gibt es aber widersprüchliche Angaben.