Bundesgerichtshof

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Strafmaß für Mitarbeiter von rechtsextremem Verlag muss neu verhandelt werden

Das Oberlandesgericht Dresden muss neu über das Strafmaß von früheren mutmaßlichen Beschäftigten des rechtsextremistischen Buchverlags "Der Schelm" entscheiden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob die Strafaussprüche für zwei der drei Angeklagten nach Angaben vom Freitag in der Revision auf. Hintergrund sind demnach allgemeine juristische Neubestimmungen mit Blick auf das Zusammenspiel von Delikten bei einer Mitgliedschaft in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung.