Das Oberlandesgericht Dresden muss neu über das Strafmaß von früheren mutmaßlichen Beschäftigten des rechtsextremistischen Buchverlags "Der Schelm" entscheiden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob die Strafaussprüche für zwei der drei Angeklagten nach Angaben vom Freitag in der Revision auf. Hintergrund sind demnach allgemeine juristische Neubestimmungen mit Blick auf das Zusammenspiel von Delikten bei einer Mitgliedschaft in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung.
Vor zwei Jahrzehnten tobte ein Markenstreit im deutschen Biermarkt: Bitburger versus Anheuser-Busch. Dann wurde es ruhig. Nun kommt das Lagerbier des belgisch-amerikanischen Konzerns zurück.
Ein früherer Pastor fälscht Rechnungen und kassiert eine fünfstellige Summe. Dafür wird er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Über seine Revision entscheidet der Bundesgerichtshof.