Die Castor-Transporte aus dem rheinischen Jülich ins Zwischenlager Ahaus dürfen stattfinden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und damit einen Beschluss aus der Vorinstanz bestätigt. Die Eilentscheidung aus Berlin ist nicht anfechtbar, wie das OVG am Montag mitteilte.
Die Umweltorganisation BUND wollte den Transport mit der Begründung verhindern, dass die Sicherheit der Castoren bei der Fahrt über die Straßen in Nordrhein-Westfalen gegen Störmaßnahmen Dritter nicht gewährleistet sei. Bereits das Verwaltungsgericht Berlin hatte einen ersten Eilantrag zurückgewiesen.
OVG: Antrag des BUND ist unbegründet
Das Oberverwaltungsgericht wies den Antrag ebenfalls ab, machte aber einen Unterschied. Im Gegensatz zur ersten Instanz sieht das OVG beim BUND durchaus eine Berechtigung für eine Beschwerde, gegen die Beförderungsgenehmigung vorzugehen. Hier habe das Verwaltungsgericht das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz zu streng ausgelegt. Dabei ging es um die Frage, ob der Transport von 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Material wie genehmigt sofort vollzogen werden darf.
Der Antrag ist aber nach Überzeugung des OVG inhaltlich unbegründet. Das öffentliche Interesse an einer baldigen Räumung des Lagers in Jülich, dessen Genehmigung bereits vor Jahren ausgelaufen sei, überwiege das Interesse der Umweltschützer. Die hatten gefordert, dass die atomrechtliche Beförderungsgenehmigung bis zu einer weiteren rechtlichen Klärung vorerst auf Eis gelegt wird. Laut OVG sei aber nicht ersichtlich, dass die Genehmigungsbehörde Gefahren wie Drohnenangriffe unterschätzen würde.
Zur Begründung der Ablehnung schreibt das OVG: "Vor dem Hintergrund offener Erfolgsaussichten geht die Folgenabwägung zwischen einer weiteren rechtswidrigen Lagerung der Brennelemente in Jülich und ihrem baldigen Transport in das Behälterlager in Ahaus, in dem sie rechtskonform aufbewahrt werden können, zulasten der vom Antragsteller vertretenen Interessen aus."
Umweltverband: Zweifel bleiben
Der BUND Nordrhein-Westfalen zeigte sich in einer Mitteilung enttäuscht von der Gerichtsentscheidung und kritisierte mangelnde Transparenz seitens der Behörden: Zentrale Teile der Genehmigungsunterlagen seien geschwärzt, die gerichtliche Prüfung habe daher nur unvollständig erfolgen können.
"Wenn wesentliche Teile der Akten geheim bleiben und selbst im gerichtlichen Verfahren nicht vollständig überprüfbar sind, bleibt ein Rest an Unsicherheit bestehen", so die stellvertretende Landesvorsitzende Kerstin Ciesla. Zudem sei die vom Gericht betonte Dringlichkeit der Transporte angesichts der seit zwölf Jahren hingenommenen Lagerung der Castoren im Zwischenlager nicht nachvollziehbar, hieß es in der Mitteilung weiter.