Castortransporte von Jülich nach Ahaus dürfen stattfinden
Die geplanten Castortransporte mit Atommüll von Jülich nach Ahaus in Nordrhein-Westfalen dürfen stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies am Montag eine Beschwerde des Bunds für Umwelt- und Naturschutz (BUND) ab. Die Umweltschützer argumentierten mit Sicherheitsbedenken - das Gericht teilte diese aber nicht.