Mehrere Monate nach seiner Verhaftung ist ein Verdächtiger im Zusammenhang mit einem Tresoreinbruch in Strausberg aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das Landgericht Frankfurt (Oder) habe die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht zugelassen, hieß es vom Gericht. Die Richter hielten demnach die Indizien nicht für ausreichend. Das führte zur Freilassung des Mannes. Zuvor hatte der RBB berichtet.
Bei dem Einbruch in den Tresorraum der Strausberger Sparkasse im Jahr 2023 hatten sich die Täter mehrere Tage lang unbemerkt mit einem Kernbohrgerät in den Raum vorgearbeitet und anschließend die Kundenschließfächer aufgebrochen. Dabei entstand nach Angaben der Ermittler ein Schaden im zweistelligen Millionenbereich.
Der Tatverdächtige wurde Anfang Oktober aus der U-Haft entlassen
Eine Sprecherin des Gerichts sagte, dass der Beschluss des Landgerichts am 6. Oktober einging und im Zuge dessen der Haftbefehl gegen den 24-Jährigen aufgehoben wurde. Daraufhin wurde seine Freilassung aus der Untersuchungshaft angeordnet.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) legte den Angaben zufolge Beschwerde gegen die Entscheidung ein, ihre Anklage nicht zuzulassen. Sie beruft sich auf DNA-Spuren des Verdächtigen am Metallschild des Bohrlochs, ein Blitzerfoto, auf dem er zu sehen sein soll, sowie auf größere Bargeldsummen, die nach den Angaben bei ihm gefunden wurden.
Das Landgericht hält diese Indizien jedoch für nicht ausreichend. DNA-Spuren könnten demnach auch anderweitig auf das Schild gelangt sein, das Blitzerfoto sei nicht eindeutig, und das Geld lasse sich nicht konkret der Tat zuordnen.