Die vom Berliner Senat eingerichtete Mietpreisprüfstelle hat seit ihrem Start vor rund einem Jahr zahlreiche Fälle überhöhter Mieten festgestellt. 320 von 339 Mieten, die zwischen April und Dezember 2025 überprüft wurden, also 94 Prozent, lagen in unzulässiger Weise über dem Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das teilte die Senatsverwaltung für Wohnen mit.
Allein in 222 Fällen stellten die Berater eine Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete um mehr als 50 Prozent fest. Hier besteht der Verdacht sogenannter Wuchermieten, die eine Straftat sein können. In 82 Fällen lag die Miete zwischen 20 und 50 Prozent über dem Niveau der üblichen Mieten laut Mietspiegel. Solche Überschreitungen gelten als überhöhte Miete und können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Nur wenige Mietverträge im grünen Bereich
Bei 16 Verträgen, die die Fachleute der Stelle unter die Lupe nahmen, war die Miete zwischen 10 und 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Hier kann zumindest ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse vorliegen, nach der die Miete bei Wiedervermietung maximal 10 Prozent über dem Werten des Mietspiegels liegen darf. Lediglich 19 überprüfte Mietverträge - also sechs Prozent - bewegten sich im zulässigen Bereich.
An die Mietpreisprüfstelle kann sich jeder wenden, der das Gefühl hat, zu viel Miete zu zahlen. Fachleute beraten am Telefon oder in einem persönlichen Gespräch, sie prüfen in vielen Fällen auch die Mietverträge. Das Angebot ist kostenlos. Die Stelle hat mittlerweile drei Standorte.
Bei Verdacht auf überhöhte oder gar Wuchermiete informiert die Stelle den jeweils zuständigen Bezirk, der dem dann nachgehen muss. Bei Bestätigung des Verdachts können die Bezirke zum Beispiel ein Bußgeld gegen den betreffenden Vermieter verhängen oder - Falle von Wuchermieten - die Staatsanwaltschaft einschalten. Betroffene Mieter können auch selbst rechtlich gegen ihren Vermieter vorgehen.