Verhängt wurden Freiheitsstrafen zwischen viereinhalb und sechs Jahren. Die höchste Strafe bekam ein 43-Jähriger, der zusätzlich zur Mitgliedschaft in einer terroristischen ausländischen Vereinigung auch wegen der ungenehmigten Ausübung von Gewalt über Kriegswaffen sowie wegen Besitzes von Schusswaffen verurteilt wurde.
Nach Überzeugung des Senats suchten die mittlerweile 36, 43, 47 und 58 Jahre alten Männer als Auslandsoperateure der Hamas unter anderem nach Waffendepots in Deutschland, Polen, Dänemark und Bulgarien, wie die Vorsitzende Richterin Doris Husch in ihrer Urteilsbegründung sagte. Damit seien sie von ihrem Kontaktmann im Libanon, einem hochrangigen Hamas-Funktionär, beauftragt worden.
Konkrete Belege für Anschlagspläne habe das Gericht nicht festgestellt, betonte Husch. Der Senat gehe aber davon aus, dass die Hamas mit Waffendepots Vorbereitungen habe treffen wollen, um auch in europäischen Ländern Anschläge auf jüdische und israelische Ziele verüben zu können.
Nachgewiesen wurden den Männern, von denen drei hauptsächlich in Berlin und einer in den Niederlanden lebten, laut Husch unter anderem mehrere Fahrten in wechselnder Besetzung nach Polen - vermutlich, um ein bestehendes Depot aufzulösen und die Waffen verfügbar zu machen. Allerdings fanden sie das Versteck trotz Koordinaten auch beim fünften Versuch nicht. Während der Vorbereitungen zum sechsten Versuch wurden sie am 14. Dezember 2023 festgenommen. Seitdem saßen die bislang nicht vorbestraften Männer in Berlin in Untersuchungshaft.
In dem 53 Verhandlungstage umfassenden Prozess, der seit Februar vergangenen Jahres lief, sei dank einem Bericht eines Sachverständigen und der Auswertung von Publikationen recht schnell und eindeutig klar geworden, "dass die Hamas die Kriterien einer terroristischen Vereinigung im Ausland seit Jahrzehnten erfüllt", sagte Husch. Von der Europäischen Union werde sie zwar schon seit Jahren als Terrororganisation gelistet, eine Einstufung nach deutschem Recht sei bislang jedoch nicht erfolgt.
Die Angeklagten, die alle im Libanon geboren wurden, seien nach Überzeugung des Gerichts allesamt Mitglieder der Hamas gewesen, sagte Husch. In ihren Einlassungen vor Gericht hätten sie dies bestritten und ihre Fahrten nach Polen teils "sehr fantasievoll" anders begründet, führte die Vorsitzende Richterin aus. Unter anderem gaben sie an, sie hätten in Polen lediglich Kräuter sammeln oder Antiquitäten verkaufen wollen.