Die finanzielle Lage der Krankenhäuser in Schleswig-Holstein bleibt angespannt. Das teilte die Krankenhausgesellschaft des Landes auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Die meisten Kliniken im Norden schreiben seit Jahren Verluste.
Daran wird sich den Angaben zufolge auch 2026 nichts ändern: Die schwarz-rote Bundesregierung hat eine Vergütungskürzung um 1,8 Milliarden Euro beschlossen, die sich besonders zum Jahresende negativ auswirken wird. Dann läuft ein auf zwölf Monate befristeter Rechnungszuschlag aus, der die gestiegenen Kosten der Krankenhäuser teilweise abfedern sollte.
Diese Kosten sind infolge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine durch massive Preiserhöhungen in vielen Bereichen entstanden, hieß es. Ab November entfalle allerdings der Zuschlag, während die hohen Ausgaben weiterbestehen blieben, so die Krankenhausgesellschaft.
Bürokratieabbau muss angegangen werden
Vielerorts gleichen Kommunen die Defizite ihrer Krankenhäuser aus – ebenso springe das Land beim Universitätsklinikum Schleswig-Holstein ein. Diese Mittel fehlten dann jedoch anderswo. Freigemeinnützige Träger können solche Ausgleiche überwiegend nicht leisten und geraten deshalb besonders häufig in die Insolvenz, kritisierte die Gesellschaft.
Sie forderte dringend, die Kliniken durch eine stabilere Krankenhausfinanzierung zu entlasten. Außerdem müsse der mehrfach angekündigte Bürokratieabbau endlich umgesetzt werden, um echte Einsparungen zu erzielen. Krankenhäuser erstickten inzwischen an Vorschriften und Dokumentationspflichten, hieß es.
Einmalige Kappung der Klinikvergütungen im Jahr 2026
Bundestag und Bundesrat hatten im Dezember ein Sparpaket mit einer Kostenbremse bei den Kliniken gebilligt, der Ausgaben von bis zu 1,8 Milliarden Euro vermeiden soll. So sollen die Krankenkassenbeiträge im neuen Jahr stabilisiert werden - einige Kassen kündigten aber dennoch bereits höhere Zusatzbeiträge an. Der Kompromiss sieht eine einmalige Kappung der Klinikvergütungen 2026 vor - aber, ohne dass es zu einer niedrigeren Ausgangsbasis für Folgejahre führen soll.
Gesundheitsministerin fordert Finanzierung und Flexibilität
"Wir erleben bundesweit, auch in Schleswig-Holstein, Klinikinsolvenzen", sagte auch Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU). Die Gefahr, dass weitere folgen werden, bestehe, denn sie seien im Allgemeinen die Folge aus unzureichenden Einnahmen gegenüber steigenden Ausgaben.
Für die Finanzierung der Betriebskosten sei der Bund zuständig. Bund und Länder seien sich jedoch einig, dass eine Krankenhausreform nötig sei. Von der Decken betonte: "Ein wesentlicher Punkt ist die Zentralisierung von speziellen Leistungen, um eine qualitativ angemessene Versorgung dauerhaft zu sichern und begrenzte Ressourcen bestmöglich einzusetzen." Gleichzeitig müsse die Grund- und Notfallversorgung gewährleistet bleiben.
Deshalb forderte sie neben einer ausreichenden Betriebskostenfinanzierung auch mehr Spielraum bei der Umsetzung der Reform. "Ein Beispiel für die notwendige Flexibilität ist die Ermöglichung von Kooperationen zwischen Kliniken", erklärte die Gesundheitsministerin. "Ohne Kooperationsmöglichkeiten werden zahlreiche Kliniken, vor allem im ländlichen Raum, die Vorgaben der mit der Reform geplanten Leistungsgruppen nicht erfüllen."