Das Urteil gegen einen 30-Jährigen wegen tödlicher Messerstiche am Hamburger U-Bahnhof Billstedt ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, teilte eine Gerichtssprecherin in Hamburg mit. Das Landgericht hatte den Afghanen am 14. Mai wegen Totschlags zu elf Jahren Haft verurteilt. Das Opfer, ein 29-Jähriger, war kurz nach der Tat am Abend des 19. August 2024 gestorben. Ein 20 Jahre alter Neffe des Getöteten war bei der Auseinandersetzung leicht verletzt worden.
Streit um Drogenhandel, Geld und eine Frau
Nach Feststellung des Gerichts hatte der 29-Jährige an einer Fußgängerüberführung des U-Bahnhofs auf eigene Rechnung Drogen verkauft. Das wollten der Verurteilte und zwei Mittäter, die selbst mit Cannabis handelten, nicht hinnehmen. Außerdem stritten sie um Geld.
Verschärft wurde der Konflikt durch eine Frau, die eine Beziehung zu dem späteren Opfer hatte, aber auch zu dem verurteilten Mann Kontakte unterhielt. Diesem habe sie berichtet, sie werde von ihrem Ex-Freund, dem später getöteten 29-Jährigen, mit Nacktfotos erpresst.
In Großbritannien verhaftet
Zu der Auseinandersetzung am U-Bahnhof waren die Kontrahenten jeweils mit Verstärkung gekommen. Beide Gruppen seien mit Messern und Pfefferspray bewaffnet gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin Jessica Koerner. Es sei um einen Konflikt in einem Milieu mit archaischen Strukturen gegangen, in dem das Gesetz des Stärkeren gelte.
Nach der Tat waren der 30-Jährige und ein mutmaßlicher Mittäter nach Großbritannien geflüchtet. Dort wurden sie im Oktober 2024 verhaftet und nach Deutschland ausgeliefert. Im vergangenen September begann ein Prozess gegen den zweiten ausgelieferten Tatverdächtigen und einen weiteren mutmaßlichen Mittäter, beide 25 Jahre alt.