Demo-Wochenende Verwaltungsgerichtshof bestätigt Sicherheitskonzept Gießens

Der Verwaltungsgerichtshof entschied zu gleich mehreren Eilanträgen. (Archivfoto) Foto: Swen Pförtner/dpa
Der Verwaltungsgerichtshof entschied zu gleich mehreren Eilanträgen. (Archivfoto) Foto
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Nun ist klar, wo gegen die geplante Neugründung einer AfD-Jugendorganisation demonstriert werden darf. Vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof gab es einen juristischen Erfolg für die Stadt Gießen.

Die obersten hessischen Verwaltungsrichter haben mit Blick auf geplante Kundgebungen in Gießen anlässlich der Gründung einer neuen AfD-Jugendorganisation das Sicherheitskonzept der Stadt im Wesentlichen bestätigt. Damit bleibt es dabei, dass die mit Abstand größte geplante und vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) Hessen-Thüringen angemeldete Kundgebung nicht auf der Lahn-Seite der AfD-Veranstaltung stattfinden darf. 

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) wies einen Eilantrag des DGB gegen Auflagen für die Kundgebung mit rund 30.000 Teilnehmenden zurück. Die Verlegung auf die Ostseite des Flusses sei gerechtfertigt, hieß es. Es drohe sonst eine unmittelbare Gefahr für Leben und körperliche Unversehrtheit der Versammlungsteilnehmer. Gleichzeitig gewähre der neu festgelegte Versammlungsort auf den Lahnwiesen eine Sicht- und Hörseite zu dem Veranstaltungsort der AfD in der Hessenhalle. 

Abwägung der Folgen für Leib und Leben

Auch eine von der Linken geplante Kundgebung mit rund 1.000 Teilnehmern sowie eine von Attac dürfen nun doch nicht recht nah am Gründungstreffen über die Bühne gehen. Linke und Attac hatten sich wie der DGB und weitere Anmelder gegen von der Stadt gemachte Auflagen für räumliche Beschränkungen gewehrt, wobei Linke und Attac zunächst Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Gießen hatten. 

Dagegen legte die Stadt Beschwerde ein beim VGH - mit Erfolg. Es spreche Überwiegendes dafür, dass die Gefahrenprognose der Kommune rechtmäßig sei, teilte der VGH in Kassel mit. Eine vorgenommene Abwägung der Folgen wegen Gefahren für Leib und Leben der Teilnehmer der Versammlungen, von Polizisten und Rettungskräften sowie von unbeteiligten Dritten gehe zugunsten der Verlegung des Versammlungsortes auf die östliche Lahn-Seite aus.

dpa