Infektionskrankheiten Vogelgrippe - Stallpflicht in mehreren Kreisen im Norden

Tierhalter sollen ihre Tiere genau beobachten und bei Krankheitsanzeichen sofort das Veterinäramt informieren. (Symbolbild) Foto
Tierhalter sollen ihre Tiere genau beobachten und bei Krankheitsanzeichen sofort das Veterinäramt informieren. (Symbolbild) Foto
© Boris Roessler/dpa
Von November an gilt in den Kreisen Segeberg und Steinburg eine Stallpflicht für Geflügel. Damit soll der ausbreitenden Vogelgrippe entgegengewirkt werden.

Wegen der aktuellen Vogelgrippefälle gilt in den schleswig-holsteinischen Kreisen Nordfriesland und Pinneberg bereits eine Stallpflicht. Von November an ziehen die Kreise Steinburg und Segeberg nach. In Steinburg soll die Regelung voraussichtlich bis Jahresende bestehen, während Segeberg kein Enddatum nennt.

Zudem gilt im Kreis Stormarn ab sofort eine Stallpflicht bei Geflügelhaltungen ab 50 Tieren. Diese müssen entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert, untergebracht werden. Tauben seien von dem Aufstallgebot ausgenommen.

Die Stallpflicht soll den Angaben zufolge die Ausbreitung der Geflügelpest verhindern. Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel müssen in Ställen bleiben. Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, endet für viele Vogel- und Geflügelarten oft tödlich.

Tierhalter sollen ihre Tiere genau beobachten und bei Krankheitsanzeichen sofort das Veterinäramt informieren, hieß es. Nur strikte Vorsorge- und Schutzmaßnahmen können das Virus eindämmen. Im Kreis Segeberg sind zudem alle Veranstaltungen mit Geflügel, etwa Märkte, untersagt.

Mehr als 500.000 Tiere vorsorglich getötet

Wie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald mitteilte, stieg die Zahl der seit Anfang September erfassten Ausbrüche in kommerziellen Geflügelhaltungen bundesweit auf 35. Täglich würden neue Fälle gemeldet, das Infektionsgeschehen sei weiterhin sehr dynamisch, sagte eine Sprecherin des Instituts für Tiergesundheit. 

Besonders betroffen seien weiter Betriebe in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Die Zahl der vorsorglich getöteten Tiere liege bundesweit inzwischen deutlich über 500.000. Um die Ausbreitung der Geflügelpest einzudämmen, werden Hühner, Enten, Gänse und Puten in den betroffenen Betrieben gekeult und entsorgt. Ställe und Gehege müssen desinfiziert werden, bevor neue Tiere aufgenommen werden.

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In Schleswig-Holstein hat es bis Ende vergangener Woche drei bestätigte Ausbrüche bei Vogelzuchtbetrieben gegeben, wie das Landwirtschaftsministerium mitteilte. Seit Samstag gelten in dem Bundesland strengere Vorgaben. Halter müssen etwa vor dem Betreten von Ställen Hände und Schuhe reinigen und desinfizieren sowie Schutzkleidung tragen.

Als erstes Bundesland verhängte das Saarland eine Stallpflicht. Mittlerweile hat auch Hamburg nachgezogen. In der Hansestadt gilt sie von diesem Freitag an.

dpa

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