Muss sich der Bund an den Kosten der bereits erfolgten Altlastensanierung am Wikingeck an der Schlei in Schleswig beteiligen und in welcher Höhe? Über diese Fragen verhandelt das Oberverwaltungsgericht heute in einer Berufungsverhandlung. Der Bund und der Kreis Schleswig-Flensburg streiten seit Jahren darüber, zu welchem Anteil die Bundesrepublik Eigentümerin der betroffenen Sanierungsfläche und deshalb zur Kostentragung verpflichtet ist. Ein Überblick:
Wie hatte das Verwaltungsgericht als Vorinstanz geurteilt?
Das Verwaltungsgericht hatte 2025 geurteilt, dass der Bund die Sanierungskosten zu 64,25 Prozent tragen muss. In diesem Umfang sei der Bund Eigentümer der Sanierungsgrundstücke. Die Fläche entspricht dem Uferverlauf von 1921. Der Bund sei Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs. Diesem sei durch Staatsvertrag von 1921 das Eigentum an den heutigen Sanierungsflächen, damals noch ein Teil der Schlei, übertragen worden. Dass die Grundstücke mittlerweile verlandet seien, sei unerheblich, teilte das Gericht damals mit (Az. 6 A 61/23).
Wegen grundsätzlicher Bedeutung hatte das Verwaltungsgericht die Berufung zugelassen, die jetzt verhandelt wird.
Wie lange zieht sich die gerichtliche Auseinandersetzung schon?
Der Streit über die Kostenübernahme beschäftigt die Schleswiger Richter schon länger. Dem Klageverfahren 2025 war ein Jahr zuvor bereits ein Eilverfahren vorangegangen. Hintergrund war ein vom Kreis erlassener Bescheid, mit dem er den Bund zur sofort vollziehbaren Zahlung eines vorläufigen Kostenanteils der Sanierung verpflichtet hatte.
Das Verwaltungsgericht folgte im Februar 2024 der Argumentation des Kreises. Das Oberverwaltungsgericht änderte diesen Beschluss im Mai 2024 im Beschwerdeverfahren ab und vertrat die Auffassung, dass ein Vorgehen im Wege des Vollzugs von Verwaltungsakten unter Trägern öffentlicher Gewalt gesetzlich ausgeschlossen sei.
Im Eilverfahren ging es nicht um die Forderung an sich, sondern ob eine Forderung sofort vollzogen werden kann. In dem Verfahren im vergangenen Jahr und in der Berufungsverhandlung geht es darum, ob diese Forderung tatsächlich besteht.
Warum war die Sanierung notwendig geworden?
Von dem Grundstück eines ehemaligen Gaswerks und einer Teer- und Dachpappenfabrik am Wikingeck gelangten jahrzehntelang giftige Stoffe durch den kontaminierten Boden in die Schlei. Es galt als eine der größten bekannten Altlastenareale in Schleswig-Holstein.
Das betroffene Areal umfasst rund 6.110 Quadratmeter Land- und etwa 3.400 Quadratmeter Wasserfläche. Bis in die 1950er Jahre wurde das Gelände industriell genutzt.
Ein im Dezember 2019 vorgestelltes Rechtsgutachten empfahl die vollständige Dekontamination der mit Altlasten verseuchten Wiking-Halbinsel. Dies beinhaltete den Austausch des verunreinigten Bodens sowie der belasteten Schlei-Sedimente.
Wie ist die Kostenübernahme grundsätzlich geregelt?
Die Kostenübernahme bei Altlastensanierungen ist im Bundes-Bodenschutzgesetz geregelt. Danach wird in der Regel der Verursacher herangezogen. Ist dieser nicht greifbar, kann stattdessen auf den Grundstückseigentümer als "Zustandsstörer" zurückgegriffen werden. Im Fall des Wikingecks können weder die ehemaligen Betreiber der Dachpappenfabrik noch deren Rechtsnachfolger sowie die des Gaswerks in Anspruch genommen werden.
Über die konkrete Finanzierung der Maßnahme gibt es jedoch unterschiedliche Auffassungen zwischen Kreis und Bund.
Hatte der Rechtsstreit Auswirkungen auf die Sanierung?
Nein. Im Oktober 2023 begannen die Sanierungsarbeiten. Der Kreis Schleswig-Flensburg war für die Kosten der Sanierung in Höhe von rund 20 Millionen Euro zunächst in Vorleistung getreten. Die Sanierung ging daher ungeachtet des Streits über die Kostenübernahme voran. Sie wurde kürzlich im Zeit- und Kostenplan abgeschlossen.
Mit dem Abschluss der Sanierung beginnt die Wiederherstellung der Flächen. Unter anderem sollen nach Angaben der Stadt Schleswig die Fahrbahn neu asphaltiert, Borde neu gesetzt und die Gehwege durchgängig neu gepflastert werden. Zudem entsteht eine kleinere Parkanlage mit neuem Aufenthaltsbereich. Auch neue Parkplätze sind geplant.