Altlasten aus Kalibergbau: Thüringen muss Kosten allein tragen
Der Freistaat Thüringen muss allein für die Sanierung und Sicherung von stillgelegten Kaligruben zahlen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Donnerstagabend gegen Nachverhandlungen mit dem Bund. Thüringen wollte erreichen, dass der Bund den überwiegenden Teil der Kosten übernimmt, die seit 2017 entstanden. (Az. 10 A 6.23)