Nach dem Tod eines kleinen Mädchens in Brunsbüttel hat die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht gegen zwei weitere Menschen aus dem Bekanntenkreis der Familie bestätigt. In einem Fall gehe es um den Anfangsverdacht der Misshandlung von Schutzbefohlenen und im anderen Fall um fahrlässige Tötung durch Unterlassen, sagte der Itzehoer Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung berichtet.
In Brunsbüttel war Ende September ein vier Monate alter Säugling in seinem Zuhause gestorben - dem vorläufigen Obduktionsergebnis zufolge durch Verhungern. Die Eltern sitzen in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wird ihnen Mord vor. Die knapp drei Jahre alten Geschwister des Säuglings, ein Zwillingspaar, wurden anderweitig untergebracht.
Der Verdacht richtet sich auch gegen einen Mitarbeiter des Jugendamts des Kreises Dithmarschen. Räume des Jugendamts und Privaträume des Mannes wurden durchsucht. Bei ihm bestehe der Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung durch Unterlassen.