Kommunen Milliarden vom Bund: Wie Hessen das Sondervermögen verteilt

Offen ist bislang, wie das Land seinen Anteil von 1,78 Milliarden Euro einsetzen will. (Symbolbild) Foto: Karl-Josef Hildenbrand
Offen ist bislang, wie das Land seinen Anteil von 1,78 Milliarden Euro einsetzen will. (Symbolbild) Foto
© Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Über das kreditfinanzierte Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes fließen 7,4 Milliarden Euro nach Hessen. Wer soll von dem Geld profitieren?

Es sei ein "besonderer Moment", schließlich werde "nicht alle Tage über so viel Geld" entschieden: Finanzminister Alexander Lorz (CDU) spart bei der Präsentation zur Verteilung der hessischen 7,4 Milliarden Euro aus dem schuldenfinanzierten Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes nicht mit großen Worten. Der Minister gibt auch zu, dass er als zweifacher Vater zwiegespalten sei mit Blick auf den Schuldenberg, der künftige Generationen belasten wird. Umso wichtiger sei es, dass sich die zusätzliche Last auch lohne und die Wirtschaft ankurbele. 

Wie sieht die Einigung des Landes mit den Kommunen konkret aus? 

Insgesamt sind aus dem Sondervermögen des Bundes 7,4 Milliarden Euro für Hessen in den kommenden zwölf Jahren vorgesehen. Davon sollen 4,7 Milliarden Euro an die Städte, Kreise und Gemeinden fließen. 950 Millionen Euro sind für die Krankenhäuser vorgesehen. Dem Land stehen nach den Worten des Ministers 1,78 Milliarden Euro zur Verfügung.

Wie geht es nun für die Kommunen weiter?

"Die Investitionen können ab sofort angegangen werden", bekräftigte Lorz. Da Leistungserbringung, Rechnungsstellung und Abwicklung eine gewisse Zeit in Anspruch nähmen, könne es noch eine Weile dauern, bis erste Gelder des Sondervermögens abfließen. Wahrscheinlich werde dies kommendes Jahr in Schwung kommen. 

Wofür dürfen die Gelder eingesetzt werden?

"Wir haben dafür gesorgt, dass die Kommunen sie unbürokratisch, flexibel und ohne starre Zweckbindungen einsetzen können – genau dort, wo der Bedarf am größten ist", sagte Vize-Ministerpräsident und Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori (SPD). Demnach können die Mittel laut einer "Positivliste" unter anderem für den Wohnungs- und Städtebau, die Kanalisation, den Katastrophenschutz oder für Sportstätten verwendet werden. Auch Investitionen für "Gesundheit und Pflege", Digitales, Mobilität oder in den Schulbau sind erlaubt. In welche Projekte investiert wird - das entscheidet jede Kommune selbst.

Gregor Peter Schmitz mit den Buchstaben GPS

Wollen Sie nichts mehr vom stern verpassen?

Persönlich, kompetent und unterhaltsam: Chefredakteur Gregor Peter Schmitz sendet Ihnen jeden Mittwoch in einem kostenlosen Newsletter die wichtigsten Inhalte aus der stern-Redaktion und ordnet ein, worüber Deutschland spricht. Hier geht es zur Registrierung.

Wo drückt bei den Kommunen der Schuh?

Es gehe nicht um die Finanzierung von "Wolkenkuckucksheimen", sagte der Vizepräsident des Hessischen Städte- und Gemeindebunds, der Weilburger Bürgermeister Johannes Hanisch (CDU). Themen seien etwa kommunale Straßen, Gehwege, die Kanalisation oder freiwillige Feuerwehren. "Die Einigung bringt für die Städte und Gemeinden eine auf Jahre hinaus planbare finanzielle Entlastung", sagte Hanisch. Für die Kommunen bedeute sie eine spürbare Linderung, aber keine Heilung von den Finanznöten. 

Was hat es mit den 950 Millionen Euro für Krankenhäuser auf sich?

Mit Hilfe dieser Summe soll der Landesanteil aufgebracht werden, um die Mittel für Hessen aus dem Krankenhaus-Transformationsfonds des Bundes auch komplett abrufen zu können. Der Fonds umfasst insgesamt 3,6 Milliarden Euro und soll helfen, die Krankenhauslandschaft in Deutschland zu modernisieren und neu zu strukturieren. Das Geld stemmten Bund, Länder und Träger gemeinsam, erläuterte Lorz. Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) bekräftigte, mit den 950 Millionen Euro werde "Planungssicherheit" für die Krankenhäuser geschaffen.

Wie soll die genaue Verteilung innerhalb der Kommunen aussehen? 

Die Hälfte der 4,7 Milliarden Euro für die Kommunen geht an kreisangehörige Gemeinden und jeweils ein Viertel an die Landkreise sowie an die Städte, wie Lorz erläuterte. Innerhalb der kommunalen Gruppen wird zu 75 Prozent nach Einwohnerzahl und zu 25 Prozent nach Finanzkraft verteilt. Dies trage dem Anliegen des Bundes Rechnung, dass das Sondervermögen speziell ärmeren Kommunen entgegenkommen soll, ergänzte der Minister.

dpa