Wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen in drei Fällen und Beihilfe zu Cannabishandel hat das Landgericht Darmstadt einen Kriminalpolizisten zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der 44-Jährige war als Drogenfahnder im Polizeipräsidium Offenbach tätig.
Vor Gericht bestritt der Beamte die Anklage, räumte aber lose Kontakte zu einem mutmaßlichen Drogenhändler aus dem Kreis Offenbach ein. Der Mann sei für ihn nur ein Autohändler gewesen, den er über das gemeinsame Motorradhobby kenne.
Für das Gericht belegen aber zahlreiche, auch persönliche Chats zwischen 2018 und 2022 einen engen Kontakt. Beispielsweise hatten sich beide gegenseitig auf ihren Hochzeiten besucht. Die Gesamtschau aller Chats zeige, dass der Beamte gewusst habe, was der Motorradkumpel mache.
Einsatzmittel und -taktiken preisgegeben
"Sie gaben damit Einsatzmittel und -taktiken preis", sagte die Vorsitzende Richterin zum Angeklagten in der Urteilsbegründung. "Das ist keine normale Kommunikation zwischen einem Autohändler und einem Kripobeamten."
Der Autohändler war Mitte 2024 wegen illegalen Geschäften mit Betäubungsmitteln zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Mit dem aktuellen Urteil blieb das Gericht zwischen den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die vier Jahre und drei Monate Haft beziehungsweise Freispruch gefordert hatten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ab einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, auch auf Bewährung, läuft ein Beamter Gefahr seinen Arbeitsplatz und seinen Status zu verlieren.