Prozesse Folter im Keller? Angeklagter gesteht Tat

Unter anderem wegen Freiheitsberaubung muss sich ein Mann im Landgericht verantworten. Foto: Helmut Fricke/dpa
Unter anderem wegen Freiheitsberaubung muss sich ein Mann im Landgericht verantworten. Foto
© Helmut Fricke/dpa
Ein Bruder foltert, der andere schaut per Video zu - so heißt es zumindest in der Anklage. Beim Prozessauftakt gibt der mutmaßliche Folterer ein Motiv an.

In einem Keller im Frankfurter Stadtteil Sachsenhausen soll ein Mann gefoltert worden sein: Zum Prozessauftakt im Landgericht räumte der Angeklagte die Tat teilweise ein. Er habe den Mann unter anderem mit einem Kabel geschlagen sowie ihm für jeweils wenige Sekunden eine Plastiktüte über den Kopf gezogen und gewürgt, las einer der beiden Rechtsanwälte des 29-Jährigen die Einlassung vor. Die Tat habe er aus "tiefer Enttäuschung" über das Verhalten des Mannes begangen, er schäme sich für sein Tun. 

Der Anklage zufolge soll er den nur mit einer Unterhose bekleideten und an den Händen gefesselten Mann mehr als drei Stunden lang in dem Keller festgehalten und auf unterschiedliche Weise gequält haben, sodass das Opfer Todesangst erlitt. Zudem soll er ihm gedroht haben, auch seine Familie zu foltern. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem Freiheitsberaubung, besonders schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung vor. 

Bruder online dabei?

Das Opfer war ein Mitarbeiter des Bruders des Angeklagten, angeblich soll er diesem 40.000 Euro gestohlen haben. Dieser Bruder hielt sich der Anklage zufolge am Tattag im Ausland auf und soll bei den Folterungen im Keller per Videotelefonie zugeschaltet gewesen sein. Gegen ihn läuft ein gesondertes Strafverfahren. Zweck der mutmaßlichen Folterung soll gewesen sein, den Mann zu einem Geständnis des vorgeworfenen Diebstahls und zu einer entsprechenden Zahlung zu zwingen. Der Staatsanwaltschaft zufolge willigte der Mann schließlich ein, 10.000 Euro zu zahlen und die restlichen 30.000 Euro abzuarbeiten. Als er am späten Abend freigelassen wurde, ging er zur Polizei. 

Angeklagt ist in dem Verfahren ein weiterer Mann wegen des Vorwurfs der Beihilfe. Der 30-Jährige soll an der Kellertreppe Wache gehalten haben, was er zum Prozessauftakt jedoch abstritt. Nach der bisherigen Planung soll der Prozess bis Ende November dauern.

dpa