Sachsenhausen

Artikel zu: Sachsenhausen

Figur von Justitia an einem Gericht

In Hessen angeklagter früherer Wachmann von NS-Konzentrationslager gestorben

Ein früherer Wachmann des NS-Konzentrationslagers Sachsenhausen, dem vor dem Landgericht im hessischen Hanau der Prozess gemacht werden sollte, ist gestorben. Der Mann starb bereits am 2. April, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Der Jugendkammer liege nun eine entsprechende Sterbeurkunde vor. Die Kammer fasste daraufhin einen sogenannten Nichteröffnungsbeschluss in der Sache, weil "wegen des Ablebens des Angeschuldigten ein Verfahrenshindernis vorliegt". Das Verfahren ist damit beendet.
Gedenkstein im ehemaligen Lager Bergen-Belsen

Warnungen vor Holocaust-Relativierung bei Gedenken an Befreiung von Bergen-Belsen

Mit Warnungen vor einer Relativierung des Holocausts ist am Sonntag in Niedersachsen der Befreiung des NS-Konzentrationslagers Bergen-Belsen durch britische Truppen vor 80 Jahren gedacht worden. "80 Jahre nach dem Grauen der Schoa droht der Blick auf die Geschichte zu verblassen", sagte der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, bei der Gedenkzeremonie. "Wir erleben tagtäglich Relativierungen dieses unvorstellbaren Verbrechens - auch in deutschen Parlamenten".
Gedenkstätte KZ Sachsenhausen

Gericht muss erneut über Prozesseröffnung gegen früheren KZ-Wachmann entscheiden

Das Landgericht im hessischen Hanau muss erneut über die Eröffnung eines Prozesses gegen einen mutmaßlichen ehemaligen Wachmann des NS-Konzentrationslagers Sachsenhausen entscheiden. Die zuständige Kammer verstieß gegen das verfassungsrechtliche Gebot der bestmöglichen Strafaufklärung, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Dienstag mitteilte. Damit waren die Beschwerden der Staatsanwaltschaft Gießen und mehrerer Nebenkläger erfolgreich. (Az.: 7 Ws 169/24)
Video: Haftstrafe für Ex-Wachmann im KZ Sachsenhausen

Video Haftstrafe für Ex-Wachmann im KZ Sachsenhausen

STORY: Ein ehemaliger SS-Wachmann ist am Dienstag wegen Beihilfe zum Mord an Tausenden Häftlingen im Konzentrationslager Sachsenhausen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der inzwischen 101 Jahre alte Josef S. war vor dem Landgericht Neuruppin angeklagt, als damaliger Wachmann in dem KZ von 1942 bis 1945 Beihilfe zum Mord an mehr als 3500 Häftlingen geleistet zu haben. S. hatte in dem seit Oktober vergangenen Jahres laufenden Prozess bestritten, dass er in dem KZ tätig war und angegeben, er habe in der fraglichen Zeit als Landarbeiter in Mecklenburg-Vorpommern gearbeitet. Die Staatsanwaltschaft stützte ihre Anklage auf Dokumente, die eine Tätigkeit des Verurteilten in Sachsenhausen nahelegen. Zudem belastete das Gutachten eines Historikers den Angeklagten schwer. Der Nebenklage-Vertreter Thomas Walther zeigte sich mit dem Urteil zufrieden: "Die Nebenkläger sind, soweit ich das jetzt in der Verhandlung habe feststellen können, mit dem Ergebnis sehr, sehr zufrieden. Wenn ich vergleiche, was sie erwartet haben, und das, was jetzt verkündet wurde, dann entspricht das den Vorstellungen der Nebenkläger." Lili Grumbach, deren Großvater im Konzentrationslager Sachsenhausen gefangen war, hält Prozesse dieser Art für sehr wertvoll: "Ich denke, es ist wirklich wichtig, dass meine Generation und die künftige Generation - es gibt ja kaum noch Zeitzeugen, diese Erinnerung aufrechterhalten können. Und ich denke, dass dieser Prozess, wie mein Vater sagte, eine enorme Erinnerungsarbeit geleistet hat. Eine Erinnerung daran, was in diesem Lager passiert ist." Josef S. ist der bisher älteste NS-Täter, der sich je vor einem deutschen Strafgericht verteidigen musste. Sein Verteidiger hat angekündigt, bei einer drohenden Haftstrafe in Revision zu gehen.