Bundesverfassungsgericht kippt Altersgrenze für nebenberufliche Notare
Die feste Altersgrenze von 70 Jahren für nebenberufliche Notare ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag und begründete sein Urteil unter anderem mit dem Mangel an Bewerbern für dieses sogenannte Anwaltsnotariat. Anwaltsnotare sind Rechtsanwälte, die mit einer Zusatzqualifikation auch als Notare arbeiten; je nach Bundesland gibt es haupt- oder nebenberufliche Notare. (Az. 1 BvR 1796/23)