Straßenverkehr Winterdienst in Hessen setzt Prioritäten bei Schnee und Eis

Rund 1.000 Mitarbeitende und etwa 390 Streu- und Räumfahrzeuge stehen bereit, um die rund 15.200 Kilometer Bundes-, Landes- und
Rund 1.000 Mitarbeitende und etwa 390 Streu- und Räumfahrzeuge stehen bereit, um die rund 15.200 Kilometer Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in Hessen auch im Winter befahrbar zu halten. (Archivbild) Foto
© Michael Bauer/dpa
Schnee auf Hessens Straßen? Zuerst sind Hauptstraßen, Schulwege und Krankenhäuser dran. Warum selbst der beste Winterdienst manchmal an seine Grenzen stößt.

Bei besonderen Wetterlagen gibt es bei den Winterdiensten auf den hessischen Bundes-, Land- und Kreisstraßen klare Prioritäten für den Einsatz von Räumfahrzeugen, da nicht alle Straßen gleichzeitig gestreut werden können. Im Vordergrund stehen dabei Bundes- und andere Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen, Brücken und andere neuralgische Punkte sowie Schulwege und Zufahrten zu Krankenhäusern, wie der Sprecher des Landesbetriebs Hessen Mobil, Dirk Kronewald, erklärt. 

Gesonderte Zuständigkeit für Autobahnen 

Rund 1.000 Mitarbeitende und etwa 390 Streu- und Räumfahrzeuge stehen bereit, um die rund 15.200 Kilometer Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in Hessen auch bei Schnee und Eis befahrbar zu halten. Für die Autobahnen ist nicht Hessen Mobil, sondern die Autobahn GmbH des Bundes zuständig. 

Die Streufahrzeuge von Hessen Mobil seien laut gesetzlichen Vorgaben zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr unterwegs, bei besonderen Wetterlagen teilweise aber auch rund um die Uhr, erläutert Kronewald. Die landesweit 46 Straßenmeistereien erhielten besonders aufbereitete Daten vom Deutschen Wetterdienst (DWD) und entschieden aufgrund ihrer besonderen Ortskenntnis dann selbst über ihre Einsatzpläne und Routen. Nach Möglichkeit werde auch vorbeugend gestreut, damit die Straßen passierbar bleiben. 

Querstehende Lkw bremsen auch Winterdienst aus 

"Wir können aber bei besonderen Lagen nicht auf allen Straßen für sommerliche Verhältnisse sorgen", betont der Sprecher. Das gelte vor allem dann, wenn etwa querstehende Lastwagen die Straßen versperrten und damit auch die Räumfahrzeuge nicht weiterkämen.

dpa