Niedersachsens AfD-Vize Stephan Bothe weist Vorwürfe der Vetternwirtschaft zurück und verteidigt die Personalpraxis seiner Partei. "Wir haben kein Problem mit Vetternwirtschaft, und ich sehe darin auch wirklich keinen Skandal", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Die Debatte könne er nicht nachvollziehen. Es gehe um etwas, "das erlaubt ist", gesetzliche Verbote gebe es nicht.
Hintergrund sind umstrittene Beschäftigungsverhältnisse der AfD. Dabei geht es unter anderem darum, dass Bundestags- und Landtagsabgeordnete auch Familienmitglieder von Parteikollegen beschäftigen. Das ist grundsätzlich zulässig, hat der Partei jedoch den Vorwurf der Vetternwirtschaft eingebracht. Eigene nahe Familienangehörige dürfen Abgeordnete hingegen nicht beschäftigen, heißt es vom Bundestag.
Blick nach Niedersachsen
In Niedersachsen sorgten unter anderem zwei Fälle für Aufmerksamkeit. So wurde der Bundestagsabgeordneten Martina Uhr vorgeworfen, ihren Lebensgefährten sowie dessen Tochter in ihrem Büro beschäftigt zu haben. Uhr hatte in "Bild" bestritten, dass es sich um ihren Lebenspartner handelt. Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur äußerte sie sich zunächst nicht.
Zudem wurde bekannt, dass die Ehefrau des niedersächsischen AfD-Landesvorsitzenden Ansgar Schledde im Büro eines AfD-Bundestagsabgeordneten beschäftigt ist. Seine frühere Ehefrau soll Medienberichten zufolge im niedersächsischen Landtag arbeiten. Die AfD-Fraktion teilte dazu mit, alle Mitarbeiterverträge seien unbeanstandet.
Bothe widerspricht Parteichef Chrupalla
In anderen Landesverbänden wurden ähnliche Konstellationen bekannt. AfD-Parteichef Tino Chrupalla sagte dazu, die Verträge seien zwar rechtmäßig, doch "ein Geschmäckle hat's". Bothe widersprach seinem Parteivorsitzenden: "Ich sehe das anders als Herr Chrupalla, ich erkenne hier kein Geschmäckle."
Bothe verwies darauf, dass es oft schwierig sei, geeignete Mitarbeiter zu finden. In der Bundestagsfraktion seien zahlreiche Stellen über längere Zeit unbesetzt. "Wer die AfD in seinem Lebenslauf stehen hat, muss in seinem weiteren Arbeitsleben mit Ablehnung rechnen", sagte er. Daher könne er nachvollziehen, dass Abgeordnete auf Personen aus ihrem persönlichen Umfeld zurückgriffen. "Wenn diese qualifiziert sind und gute Arbeit leisten, sehe ich darin kein Problem."
Es gebe klare Regeln, etwa dass Abgeordnete keine eigenen Verwandten beschäftigen dürften. "Das würde ich persönlich auch problematisch finden." Grundsätzlich sieht Bothe keinen Reformbedarf. Der Gesetzgeber habe "aus gutem Grund keinen Riegel vorgeschoben". Sollte es neue Regelungen geben, werde man sich daran anpassen. "Alles läuft nach Recht und Gesetz."