Wer gemeinsam mit Gleichgesinnten die Energiewende in seiner Nachbarschaft konkret voranbringen will, bekommt jetzt in Nordrhein-Westfalen mehr Hilfe. Die Landesregierung erweitert ihren 2024 zusammen mit der NRW.Bank aufgelegten Bürgerenergiefonds: Neben Stromprojekten werden ab sofort auch gemeinschaftliche Wärmeprojekte gefördert.
Worum geht es?
Ob Erdwärme, Solarthermie, Abwärme aus einer Biomasseanlage oder aus dem Abwasser: Es gibt viele Möglichkeiten, Energie gemeinsam über ein Nahwärmenetz zu nutzen. "Wenn sich Menschen vor Ort zusammenschließen, kann aus wenigen Haushalten ein klimafreundliches und bezahlbares Wärmeprojekt für ganze Quartiere entstehen", erläuterte NRW-Energieministerin Mona Neubaur (Grüne) in einer Mitteilung. "Erneuerbare Wärme liegt oft direkt unter unseren Füßen oder entsteht nebenan in Betrieben." Dieses Potenzial sollen Bürgergemeinschaften mit staatlicher Unterstützung heben.
Wie kann man Fördergeld erhalten?
Zusammenschlüsse von sieben oder mehr Haushalten können bis zu 300.000 Euro für Planungs- und Vorbereitungskosten erhalten. Konkret fördert das Land etwa die Kosten für Machbarkeitsstudien, Gutachten oder die Konzeption neuer Bürgerenergieprojekte für die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Wärmequellen und die Verteilung über Nahwärmenetze. Anträge können ab sofort bei der NRW.Bank gestellt werden.
Was ist neu?
"Wir unterstützen die Menschen im Land dabei, neben Bürgerwindparks oder Bürgersolaranlagen künftig auch moderne Wärmevorhaben zu entwickeln", sagte die Vorstandsvorsitzende der NRW.Bank, Gabriela Pantring. Das stärke die regionale Versorgung und treibe die Wärmewende voran.
Muss die Förderung später erstattet werden?
Das Wirtschaftsministerium stellt heraus: "Kann das Vorhaben am Ende nicht realisiert werden, muss die Förderung nicht zurückgezahlt werden". Der Bürgerenergiefonds NRW trage damit einen Teil des Planungsrisikos.
Wer nimmt Interessierte an die Hand?
Die NRW-Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz bietet eine kostenlose Erstberatung zu geplanten Bürgerenergieprojekten.
Welche Finanzspritzen kann man darüber hinaus in Anspruch nehmen?
Unabhängig vom Bürgerenergiefonds unterstützt die NRW.Bank die Errichtung von Bürgerenergieanlagen mit zinsgünstigen Darlehen. "Diese Mittel können weiterhin zusätzlich genutzt werden", schrieb das Wirtschaftsministerium. Zudem könnten Genossenschaften eine Landesbürgschaft in Anspruch nehmen, um eine Finanzierung über die Hausbank zu erleichtern. Dazu hält das Beratungsunternehmen PwC weitere Informationen im Internet bereit.