Köln Mutmaßlicher Auftragsmord im Rockermilieu erneut vor Gericht

Dem Angeklagten wird Anstiftung zum Mord vorgeworden. Foto: Henning Kaiser/dpa
Dem Angeklagten wird Anstiftung zum Mord vorgeworden. Foto
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Am Pfingstsamstag 2023 wird in Köln ein Mann hinterrücks erschossen. Ein zunächst gegen den Angeklagten ergangener Schuldspruch wurde später jedoch aufgehoben. Jetzt wird der Fall neu verhandelt.

Anstiftung zum Mord lautet seit Mittwoch die Anklage gegen einen 29-Jährigen vor dem Kölner Landgericht. Der Mann soll im Mai 2023 zwei Männer beauftragt haben, einen ehemaligen Rocker der "Hells Angels" zu töten. Der Fall beschäftigt das Gericht nicht zum ersten Mal. Das Bundesverfassungsgericht hatte im August eine frühere rechtskräftige Verurteilung aufgehoben – wegen eines Verfahrensfehlers. Der Fall ging dann zur Neuverhandlung zurück an das Landgericht.

Laut der Anklage soll der 29-Jährige im Mai 2023 zwei Männer aus dem Rockermilieu mit der Tat beauftragt haben. Am Pfingstsamstag sollen die beiden Täter den 35-Jährigen und dessen Lebensgefährtin dann vor einem Fitnessstudio abgepasst haben. Da der 35-Jährige und die beiden Täter sich aus einer "gemeinsamen Vergangenheit bei der Rockergruppierung des Hells Angels MC Charter Rhine Area" gekannt hätten, habe das Opfer keinen Verdacht geschöpft. Vielmehr hätten die Männer sich bei einer Zigarette "freundschaftlich" unterhalten. 

Zweimal auf Kopf und Rücken geschossen

Als der 35-Jährige und seine Partnerin in einem schmalen Durchgang zu einem Park in Köln-Mülheim den Tätern vorausgegangen seien und ihnen den Rücken zugewandt hätten, habe einer der Männer "dem Tatplan entsprechend" mit einer Pistole zweimal auf Kopf und Rücken des 35-Jährigen geschossen. Die Staatsanwältin wertete den Angriff als heimtückisch, weil das Opfer keinen Angriff erwartet habe und sich nicht habe wehren können. Ein Motiv für den Anschlag nannte die Anklageschrift nicht. 

Von einem Rücken- und einem Kopfdurchschuss getroffen, starb der 35-Jährige noch am Tatort. Die durch einen Schuss in den Nacken lebensgefährlich verletzte Lebensgefährtin konnte sich in den unmittelbar an den Tatort grenzenden Park flüchten, wo sich an dem sonnigen Tag viele Menschen aufhielten und zahlreiche Kinder spielten. 

Nach der Anklageverlesung teilten die Verteidiger des Angeklagten mit, dass dieser zunächst zu den Vorwürfen schweigen werde. 

Bundesverfassungsgericht: Verstoß gegen faires Verfahren

Gregor Peter Schmitz mit den Buchstaben GPS

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Bereits 2024 war der angeklagte Türke wegen Anstiftung zum Mord vom Landgericht zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Als der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten verwarf, war die Entscheidung sogar bereits rechtskräftig, ehe das Bundesverfassungsgericht das Urteil aufhob. Die Karlsruher Richter rügten, dass das Landgericht einen Antrag des Angeklagten auf Vernehmung eines im Ausland befindlichen möglichen Entlastungszeugen mit unzureichender Begründung abgelehnt hatte. Hierin erkannte das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen den Grundsatz eines fairen Verfahrens und verwies den Fall zur Neuverhandlung zurück ans Landgericht.

Für den Prozess sind zunächst zwölf Verhandlungstage bis Ende Februar 2026 angesetzt.

dpa