Der Raser von Remscheid ist in Wuppertal wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das dortige Landgericht sprach den 25-jährigen Unfallfahrer schuldig. Er hatte vor gut einem Jahr in Remscheid mit einem mehr als 700 PS starken Sportwagen zwei Frauen erfasst, von denen eine starb.
Das Gericht entsprach damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der 25-Jährige habe den Tod von Menschen in Kauf genommen, als er Vollgas gab, um mit seinem hochmotorisierten Wagen anzugeben.
Durch die Luft geschleudert
Zwei junge Frauen waren 30. April vergangenen Jahres in Remscheid von dem PS-Boliden mit dem 25-Jährigen am Steuer erfasst und durch die Luft geschleudert worden. Der Wagen war beim Anfahren ausgebrochen und auf den Bürgersteig geraten. Eine 19-Jährige starb, ihre Freundin überlebte schwer verletzt.
Der 25-Jährige habe mit seinem Auto und drei Insassen nach einem Fest zu einer Bar fahren wollen, sei dann aber abgebogen, um vor möglichst vielen Menschen mit seinem Auto anzugeben. "Was kann es Schöneres für einen geben, der sein Auto darstellen will?", fragte der Vorsitzende Richter.
"Wir haben keinen Zweifel, dass dieses schnelle Anfahren, das Auspuff-Knallen dazu diente, um ebendiese Aufmerksamkeit zu erregen."
Er habe den Fahrmodus auf ESP Sport eingestellt, was man laut Bedienungsanleitung nur auf abgesperrten Straßen tun sollte. Dies habe er getan, um mit seinem Auto zu driften. "Welchen Sinn soll es sonst haben?"
Wie ein Rennfahrer aus der Boxengasse gefahren
Das Auto sei schon unmittelbar vor dem Unfall in einem Wendehammer leicht ausgeschwenkt. "Wenn Rennfahrer aus der Boxengasse auf die Fahrbahn fahren, dann sieht man ja ähnliche Bewegungen", schilderte der Richter.
Obwohl das Auto instabil war, habe er sich entschlossen, Gas zu geben. Dies sei eine hochgefährliche Handlung gewesen, die letztlich nicht mehr beherrschbar sei.
Der Richter sagte weiter: "Der Fuß blieb auf dem Gas, war bei Befahren des Bordsteins 0,4 Sekunden weg, dann wieder auf dem Gas. Warum meinte er, die Situation beherrschen zu können?" Und der Richter fuhr fort: "Er nahm das Risiko billigend in Kauf. Das ist das Schlimme, dass es ihm nur auf den Show-Effekt ankam."
Bei jungen Frauen auffallen
"Es kam ihm auch darauf an, bei jungen Frauen aufzufallen. Er wollte am Tatabend hör- und sichtbar sein Fahrzeug darbieten", so der Richter. "Der Angeklagte wollte sich und sein Auto präsentieren, vor möglichst vielen Menschen, und das mit den schlimmen Folgen." Er habe sich bei der Tat bewusst entschlossen, mit seinem zwei Tonnen schweren Boliden mit über 700 PS Gas zu geben - gerade weil er sich der vielen Menschen um ihn herum bewusst war.
Die Familie des Angeklagten reagierte fassungslos und diskutierte nach der Urteilsverkündung aufgeregt mit den Verteidigern.
Die Mütter der beiden jungen Frauen, die der Raser erfasst hatte, waren zur Urteilsverkündung gekommen und hielten sich gegenseitig an den Händen fest. Sie wollten den Schuldspruch nicht kommentieren.
Der Angeklagte hatte eingeräumt, gefahren zu sein, einen Tötungsvorsatz aber vehement bestritten. Er sei kein Mörder. Eine Blutprobe hatte bei ihm einen Alkoholwert von 1,46 Promille ergeben.
Verteidiger sehen Selbstüberschätzung
Der Staatsanwalt hatte auf zahlreiche halsbrecherische Fahrmanöver des Angeklagten verwiesen, die auf Videos dokumentiert seien. Seine Rücksichtslosigkeit sei kein Einzelfall gewesen, andere Verkehrsteilnehmer seien ihm egal gewesen. Technische Mängel am Fahrzeug hatten die Sachverständigen nicht festgestellt.
Die Verteidigung hatte dem Mordvorwurf widersprochen. Der 25-Jährige habe zwar rücksichtslos gehandelt, aber nicht mit Vorsatz. Vielmehr habe er einen Fahrfehler gemacht, verbunden mit erheblicher Selbstüberschätzung. Eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung sei angemessen.
"Tickende Zeitbombe"
Videos früherer Fahrten zeigten, wie der 25-Jährige innerorts auf Tempo 151 beschleunigte und auf einer Landstraße auf 217 Stundenkilometer, schilderte der Staatsanwalt. Zwischenzeitlich habe er die PS-Zahl seines Sportwagens von 639 auf 850 steigern lassen. Zum Unfallzeitpunkt seien es über 720 PS gewesen - eine Betriebserlaubnis hatte der Wagen dafür nicht.
Es sei nur eine Frage der Zeit gewesen, bis jemand verletzt oder getötet wurde. "Er war eine tickende Zeitbombe", hatte der Staatsanwalt gesagt. Verteidiger Boris Krösing kündigte Revision an: "Wir sind zuversichtlich, dass der Bundesgerichtshof das Urteil kippt und wir uns in einem Jahr hier wiedersehen."