Eine Welle von Eilverfahren vor allem zum Bürgergeld und zur Arbeitslosenversicherung belastet die nordrhein-westfälischen Sozialgerichte. Die Klagen im einstweiligen Rechtsschutz seien bei den acht NRW-Sozialgerichten 2025 sprunghaft um mehr als 55 Prozent auf 7.615 gestiegen, sagte der Präsident des Landessozialgerichtes (LSG), Jens Blüggel, bei der Jahres-Pressekonferenz in Essen. Im laufenden Jahr gehe dies ungebremst weiter.
Die Klagewelle spiegele teils die aktuelle konjunkturelle Entwicklung wider. Eine Ursache sei sicher aber auch, dass Kläger ohne anwaltliche Vertretung mit KI-Hilfe erstellte Schriftsätze einreichten. Diese seien oft sehr lang und enthielten eine Vielzahl oft nicht zielführender Anträge und Verweise auf Rechtsprechung, die es teilweise gar nicht gebe, so das Gericht. Es handele sich dabei um einen bundesweiten Trend.
Beschwerden, die es gar nicht gibt, und Widerspruch gegen Richter
So habe es mehrfach "Untätigkeitsbeschwerden" beim NRW-LSG über angeblich zu lange Verfahrenszeiten bei Sozialgerichten gegeben, berichtete die LSG-Vizepräsidentin Dörte Bergmann - offenbar KI-halluziniert, denn eine solche Beschwerdemöglichkeit existiere gar nicht.
KI-Schriftsätze seien schon äußerlich oft an ihren Untergliederungen mit zahlreichen Einzelpunkten zu erkennen. In Sozialgerichtsprozessen stießen Richter bei ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Beratung von Klägern neuerdings gelegentlich auf die Antwort: "Die KI sagt aber das und das", so Bergmann.
Auch die Sozialgerichte testen KI
Hintergrund sei auch die seit Jahren sinkende Anzahl von Sozialrechtsanwälten angesichts der vergleichsweise geringen Vergütung in diesem Gebiet, sagte Blüggel. "Die Bürger helfen sich selbst mit KI." Um die Rechtslage bei überlangen Schriftsätzen schneller zu bearbeiten, teste die NRW-Sozialgerichtsbarkeit selbst KI-Lösungen. Dafür bestünden aber äußerst strikte Datenschutzauflagen, betonte Blüggel.
Für das Inkrafttreten der Bürgergeld-Reform zur neuen Grundsicherung zum 1. Juli rechnet das LSG mit weiteren Prozessen. Ansatzpunkte könnten die härteren Sanktionen bei Terminversäumnissen, die schärferen Kontrollen vorhandenen Vermögens und die Auflagen zur Angemessenheit der Wohnungen sein, sagte Blüggel. Die NRW-Sozialgerichte hätten für 2027 bereits größeren Personalbedarf angemeldet.
15,6 Monate bis zur Entscheidung - manchmal deutlich schneller
In der NRW-Sozialgerichtsbarkeit gibt es aktuell 340 Richterstellen, wie Blüggel sagte. Etwa jedes vierte Sozialgerichtsverfahren in Deutschland wird in NRW entschieden. Die Verfahrensdauer lag bei den NRW-Sozialgerichten 2025 bei 15,6 Monaten, im Eilverfahren bei 1,3 Monaten. Besonders dringende Verfahren etwa um Stromsperren für Familien mit Kindern oder kompletten Leistungsentzug bei Verstößen würden aber noch schneller behandelt, sagte Blüggel.