Bundessozialgericht stärkt Jobcenter in Streit um "angemessene" Unterkunftskosten
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat den Druck auf Bürgergeldempfänger in einer zu teuren Wohnung erhöht, selbst eine günstigere Unterkunft zu suchen. Jobcenter sind in der Regel nicht verpflichtet, die Verfügbarkeit entsprechender Wohnungen nachzuweisen, wie das BSG am Donnerstag zum Land Berlin entschied. Voraussetzung ist danach, dass das Jobcenter die Grenze einer "angemessenen" Miete in einem schlüssigen Konzept ermittelt hat, das die Situation am Wohnungsmarkt berücksichtigt. (Az.: B 4 AS 28/24 R)