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Umstrittene Geschlechtsänderung: Kommissarin vorerst von Beförderung ausgeschlossen

Eine Polizeikommissarin in Nordrhein-Westfalen darf nach einer umstrittenen Geschlechtsänderung vorerst von Beförderungen ausgeschlossen werden. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte dies im Eilverfahren, wie das Gericht in Münster am Dienstag mitteilte. Grund sei ein laufendes Disziplinarverfahren gegen die Beamtin. Es bestehe der Verdacht, dass die Kommissarin ihren Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich ändern ließ, um mithilfe der Frauenförderung schneller befördert zu werden.