Verwirrung im Streit um die Abschleppkosten in Nordrhein-Westfalen: Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 15. April, dass die von den Kommunen berechneten Kosten derzeit rechtswidrig sind, hat die Stadt Köln das Oberverwaltungsgericht in Münster eingeschaltet. Nach Angaben eines Sprechers sind am OVG zwei Berufungen nach den Urteilen aus Köln vom 15. April eingegangen.
In der Zwischenzeit hatte das Land NRW die Verwaltungsgebührenordnung wie vom Verwaltungsgericht Köln vorgeschlagen entsprechend ergänzt. Das Gericht in der Vorinstanz hatte den Hinweis gegeben, dass die Landesregierung die Chance habe, den Fehler zu korrigieren. Auch frühere Kostenbescheide könnten dadurch dann noch rückwirkend eine Rechtsgrundlage bekommen - das heißt, Fahrzeughalter müssten dann doch noch zahlen.
Welche Folgen die Neuregelung jetzt für die aktuellen Fälle hat, ist jetzt aber wieder offen. Nach Angaben eines OVG-Sprechers sei genau das jetzt die zu klärende Rechtsfrage. Durch die eingelegten Berufungen sind die Urteile aus Köln nicht rechtskräftig. Nach Auffassung des Landes können die Kommunen nach der Neuregelung jetzt aber Falschparker wieder zur Kasse bitten.
Parken in Feuerwehrzufahrt und auf Gehweg
In dem aktuellen Fall geht es um zwei Gebührenbescheide der Stadt Köln wegen zweier Parkverstöße im Jahr 2024. Einmal war ein Auto in einer Feuerwehrzufahrt geparkt, in dem anderen Fall eine Vespa auf einem Gehweg abgestellt, über dem Baumpflegearbeiten vorgenommen werden sollten. Auf Anordnung des Ordnungsamts wurden das Auto und die Vespa abgeschleppt. Die Kosten in Höhe von 200 und gut 300 Euro wurden den Haltern in Rechnung gestellt. Dagegen klagten diese und bekamen vor dem Verwaltungsgericht Recht.