St. Ingbert im Saarland gehört nach Auffassung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) beim Thema Gehwegparken zu den Städten in Deutschland, in denen Fußgängern das Leben besonders schwergemacht wird. Das Parken auf Gehwegen werde in der Kommune bis zu einer Restbreite von 1,00 Meter erlaubt, kritisierte die Organisation nach einer stichprobenartigen Umfrage in mehr als 100 deutschen Städten.
Bei dieser geringen Restbreite sei kein ungehinderter Fußverkehr im Begegnungsverkehr, geschweige denn mit Rollstuhl, Kinderwagen oder Rollator möglich, so die Organisation. In Neunkirchen findet laut Auskunft der Stadt nur im Stadtzentrum eine konsequente Ahndung von Gehwegparken statt. In den übrigen Gebieten handele es sich um eine "Einzelfallentscheidung", dabei werde "in reinen Wohngebieten mit geringem Fußgängerverkehr" eine Mindestrestbreite von 1,50 Meter vorausgesetzt.
Saarbrücken, Homburg und Völklingen
Die Stadt Saarbrücken habe auf die Frage nach der zur Duldung notwendigen verbleibenden Restbreite keinen konkreten Wert übermittelt, sondern pauschal auf die geltende Rechtslage verwiesen, berichtete die DUH. Die Städte Homburg und Völklingen gaben demnach an, das Abstellen von Fahrzeugen auf Gehwegen grundsätzlich nicht zu dulden.
Was sagt die Straßenverkehrsordnung?
Die Straßenverkehrsordnung lässt sich so deuten, dass Parken auf Gehwegen grundsätzlich verboten ist. Es gibt allerdings Ausnahmen – etwa, wenn ein entsprechendes Verkehrsschild (Verkehrszeichen 315) Gehwegparken ausdrücklich erlaubt oder entsprechende Markierungen für Autos auf dem Bürgersteig aufgebracht sind.