In Rheinland-Pfalz geht nach Auffassung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) kaum eine Stadt wirksam gegen geparkte Autos auf Bürgersteigen vor. In Ludwigshafen müsse lediglich eine Mindestrestbreite von 1,30 Meter verbleiben, damit das Parken auf dem Bürgersteig toleriert werde, kritisierte die Organisation nach einer stichprobenartigen Umfrage.
Die Stadt Mainz gebe zwar an, Gehwegparken nicht zu dulden, prüfe allerdings eine Anordnung, wonach eine Restbreite von 1,50 Meter für eine Tolerierung ausreichend sei, so die DUH. In Trier muss eine von dem Verband ebenfalls als unzureichend kritisierte Restbreite von 1,80 Meter bleiben.
Kaiserslautern und Koblenz
Die Stadt Kaiserslautern gebe an, dass "ausreichend Restgehwegbreite" verbleiben sollte, damit Menschen auch mit Rollstühlen, Kinderwagen und Rollatoren den Gehweg nutzen können, nenne dafür jedoch keine konkrete Größe, berichtete die DUH. Die Stadt Koblenz habe erklärt, Gehwegparken nicht zu dulden.
Was sagt die Straßenverkehrsordnung?
Die Straßenverkehrsordnung lässt sich so deuten, dass Parken auf Gehwegen grundsätzlich verboten ist. Es gibt allerdings Ausnahmen – etwa, wenn ein entsprechendes Verkehrsschild (Verkehrszeichen 315) Gehwegparken ausdrücklich erlaubt oder entsprechende Markierungen für Autos auf dem Bürgersteig aufgebracht sind.