Die rheinland-pfälzische Landesregierung sieht ihre Personalpolitik bei der umstrittenen Beurlaubungspraxis von Staatssekretären rechtlich gedeckt und will daran festhalten. Dabei stützt sie sich auf ein Gutachten des Staatsrechtlers und ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht, Professor Udo Di Fabio. Das Gesundheits- und Wissenschaftsministerium hatte es nach eigener Darstellung in Auftrag gegeben, um in zwei aktuellen Fällen Rechtssicherheit zu haben.
Di Fabio sieht "keinen Verstoß gegen hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums". Das Gutachten "zeigt, dass die Beurlaubung Beamter zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben ein legitimes, verfassungsrechtlich getragenes Instrument staatlicher Steuerung ist", teilte Minister Clemens Hoch (SPD) mit. "Die Landesregierung handelt damit rechtssicher, zweckorientiert und im öffentlichen Interesse." Die Beurlaubung politischer Beamter ermögliche es, staatliche Handlungsfähigkeit zu sichern und fachliche Expertise gezielt dort einzusetzen, wo sie benötigt würden.
In der Staatskanzlei hieß es: Di Fabios Rechtsgutachten bestätige die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Landesregierung ausdrücklich. "Die Landesregierung bleibt daher bei ihrer Rechtsauffassung hinsichtlich der Möglichkeit von Beurlaubungen von Beamtinnen und Beamten."
Staatsrechtler Di Fabio regt aber auch an, "die landesgesetzliche Grundlage für die Beurlaubung insbesondere von politischen Beamten klarzustellen und im Einzelfall die Erwägungen bei der Ausübung des Ermessens zu dokumentieren". Dazu "sollte nach meiner Auffassung die Beanstandung des Landesrechnungshofs womöglich (...) anregen".
Kritik des Rechnungshofs
Der Rechnungshof hatte in seinem Jahresbericht 2022 kritisiert, dass Staatssekretären dreier Ministerien Sonderurlaube von 13 Monaten bis zu zehn Jahren oder unbefristet gewährt worden waren. Die Möglichkeit der Staatssekretäre - die andere Aufgaben übernommen hatten - zur Rückkehr in ihr Amt sei nicht vorgesehen gewesen. Weil die Landesregierung die politischen Beamten nicht in den einstweiligen Ruhestand versetzt habe, hätten sich deren Versorgungsbezüge im Einzelfall um bis zu 49.000 Euro jährlich erhöht.
Freie Wähler haben auch ein Gutachten beauftragt
Der Düsseldorfer Strafrechtler Professor Till Zimmermann sieht in seinem Gutachten bei der Beurlaubungspraxis Anhaltspunkte für "den Tatbestand der Untreue in einem besonders schweren Fall". Auftraggeber dieses Gutachtens sind die oppositionellen Freien Wähler. Ihr Spitzenkandidat, Joachim Streit, kündigte an, er werde das Gutachten der Staatsanwaltschaft übergeben, damit diese prüfe, ob sie Ermittlungen aufnehme.
Streit sprach mit Blick auf die SPD "von einem typischen Griff in die Staatskasse, wenn man zu lange an der Macht ist" und sieht "Vetternwirtschaft ersten Grades". Diese Praxis müsse sofort gestoppt werden, es dürften keine weiteren Beamten mehr beurlaubt werden, forderte er. "Es hätte dafür ein Gesetz geschaffen werden müssen, dann wäre es gerechtfertigt und rechtskonform."
Es geht um zwei Anstalten des öffentlichen Rechts
Di Fabios Gutachten bezieht sich auf den ehemaligen Gesundheits-Staatssekretär Alexander Wilhelm (SPD), der seit 2021 Geschäftsführer das Landeskrankenhaus in Andernach ist, sowie auf den Finanz-Staatssekretär Stephan Weinberg (SPD). Er wird Anfang März bei der Unimedizin Mainz kaufmännischer Vorstand und soll sich um die Konsolidierung der Finanzen der Unimedizin kümmern. Die Unimedizin ist die größte Beteiligung des Landes.