Die voraussichtlich neue große Koalition in Rheinland-Pfalz kann mit ihrer Mehrheit die Landesverfassung aus eigener Kraft ändern. Die noch amtierende Ampel-Regierung war dafür auf die Opposition angewiesen, konnte sich mit der CDU aber in einigen Punkten nicht einigen.
Änderungen gab es in der bald endenden fünfjährigen Wahlperiode lediglich in zwei Punkten: Dabei ging es um die teilweise Altschuldenübernahme einiger Kommunen (2022) und darum, Gesetze und Verordnungen digital veröffentlichen zu dürfen (2024). Was jetzt diskutiert wird:
Untersuchungsausschüsse
"Der Landtag hat das Recht und auf Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder die Pflicht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen", steht in Artikel 91 (1). Ein Fünftel entspricht bei 105 Abgeordneten 21 Sitzen, die AfD hat 24. Damit kann sie im neuen Landtag zahlreiche Untersuchungsausschüsse auf den Weg bringen. Das könnte die neue Regierung mit ihrer Zwei-Drittel-Mehrheit ändern und das Quorum erhöhen.
Für den Parlamentarischen Geschäftsführer der AfD-Fraktion Damian Lohr wäre dies ein "Frontalangriff auf die Opposition". Die Corona-Politik der ehemaligen Ampel-Regierung unter Malu Dreyer (SPD) hat sich die AfD bereits als Thema für einen Untersuchungsausschuss vorgenommen. Von der CDU-Fraktion hieß es dazu zunächst ganz allgemein, sie stehe "für einen klaren Schutz unserer Demokratie und des Parlaments als deren Herzkammer".
Neutraler Vorsitz?
Die CDU hat sich davon unabhängig in der zu Ende gehenden Wahlperiode für einen neutralen Vorsitz bei Untersuchungsausschüssen ausgesprochen. "Ein Untersuchungsausschuss ist ein besonders öffentlichkeitsrelevantes und für das Bild des Parlaments bestimmendes Instrument", hatten der künftige Ministerpräsident und bisherige Fraktionschef Gordon Schnieder und der verfassungsrechtliche Sprecher der Fraktion, Helmut Martin, in einem gemeinsamen Papier argumentiert.
Ein neutraler Vorsitzender agiere unabhängiger als ein Abgeordneter und steigere damit das Vertrauen. Der noch amtierende Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) hatte dagegen gesagt: "Untersuchungsausschüsse sind das schärfste Instrument des Parlaments." Und: "Ein externer Vorsitz wäre eher eine Schwächung des Parlaments." Der Vorsitz ist in einem eigenen Untersuchungsausschussgesetz geregelt.
Wahlalter
SPD, Grüne und FDP haben mehrmals vergeblich versucht, das Wahlalter für Kommunal- und Landtagswahlen von 18 auf 16 Jahre zu senken. Dabei haben sie auf andere Bundesländer verwiesen, in denen die CDU mit in der Regierung sitzt wie etwa Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Berlin sowie auf die Europawahl. Die CDU war bisher - wie die AfD - aber dagegen.
Neue Staatsziele
Die abgewählte Regierung wollte zudem Klimaschutz als Staatsziel festlegen. Die CDU sprach sich nach hessischem Vorbild aber für die Aufnahme eines allgemeineren Nachhaltigkeitsprinzips als Staatsziel aus, "das auch für nicht-ökologische Themen, zum Beispiel finanzwirtschaftliche und soziale Fragen, ausdrücklich festgeschrieben werden" sollte.
Schnieder hatte sich als Fraktionschef auch für Generationengerechtigkeit als Staatsziel ausgesprochen. "Die Rechte zukünftiger Generationen haben in der Demokratie keine spezifische Vertretung", argumentieren sie.
Volksbegehren
Die CDU befürwortete bislang auch niedrigere Hürden für Volksbegehren. Danach soll die Unterstützung von 200.000 Stimmberechtigten reichen, statt wie bisher 300.000. Ein Volksbegehren bereitet einen Volksentscheid vor. "Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass bei dem bestehenden Quorum die verfassungsrechtlich vorgesehene Beteiligungsform des Volksbegehrens faktisch "ins Leere läuft"", hatte Schnieder argumentiert. "Grundsätzlich können Volksbegehren aber einen Beitrag zur Förderung demokratischer Willensbildung und zum Erleben von demokratischer Selbstwirksamkeit leisten."
Befristete Amtszeit für Regierungschef
Rund 22 Jahre Peter Altmeier (CDU), 12 Jahre Bernhard Vogel (CDU), fast 19 Jahre Kurt Beck (SPD) und etwa 10,5 Jahre Malu Dreyer (SPD). Viele Ministerpräsidenten waren nach Ansicht der CDU zu lang im Amt. Eine "angemessene" Befristung künftiger Landeschefs könne "Verkrustungen vorbeugen und eine nicht von persönlichen Wiederwahlüberlegungen geprägte Politik erleichtern", hieß es in einem Papier der CDU-Fraktion aus der zu Ende gehenden Wahlperiode.
Auf wie viele Jahre sie das Amt begrenzen will, stand nicht darin. Mit dem Vorschlag stieß sie damals auf den Widerspruch der Ampel-Fraktion.
Herbeizitieren von Regierungsmitgliedern
"Das verfassungsrechtlich vorgesehene Recht zum Herbeizitieren von Regierungsmitgliedern geht faktisch ins Leere, wenn dazu die Mehrheit und damit die Zustimmung der regierungstragenden Fraktionen erforderlich ist", heißt es außerdem in dem Acht-Punkte-Papier von Schnieder und Martin. Ein angemessenes "Minderheitsquorum" halte die Missbrauchsgefahr niedrig und stärke das Verhältnis des Parlaments zur Regierung. Bleibt spannend, wie die CDU das jetzt sieht.
Der Begriff "Rasse"
Die drei Ampel-Fraktionen hatten auch die Streichung des Begriffes "Rasse" aus dem Verfassungstext angestrebt, des dann aber im Gespräch mit der CDU fallen gelassen, auch weil die Bundes-Ampel den Begriff nach einer längeren Debatte doch im Grundgesetz hatte stehen lassen. Das Thema dürfte voraussichtlich erst einmal vom Tisch sein.